Gesetzgebung

Staatskanzlei: Staatsministerin Müller zum Bundesrat am 20. September

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Bundesratsministerin Emilia Müller: „Mehr Netto vom Brutto in der Tasche der Aushilfskräfte auf Volksfesten / Mit Ablehnung des Präventionsgesetzes verprellt Rot-Grün Kommunen, Betriebe und Bürger /EU-Vorschlag zur europäischen Bankenabwicklung nichts anderes als eine Vergemeinschaftung von Risiken; das ist mit Bayern nicht zu machen / Die von Rot-Grün beschlossene umfassende Legalisierung der Prostitution ist kläglich gescheitert“

Zum Lohnsteuer-Jahresausgleich

Bayern will den permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich für Aushilfskräfte und kurzfristig Beschäftigte fortführen und bringt morgen eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundesrat ein.

„Wir wollen mehr Netto vom Brutto in der Tasche der Bedienungen und anderer Aushilfskräfte auf Volksfesten wie dem Oktoberfest. Das hilft auch den dort tätigen Unternehmen bei der Auswahl ihres Personals“, erklärte Bayerns Bundesratsministerin Emilia Müller.

Müller machte deutlich, dass all diejenigen Berufsgruppen davon profitieren, bei denen eine durchgängige Beschäftigung beim selben Arbeitgeber nicht üblich ist:

„Von der Regelung profitieren beispielsweise Schauspieler.“

Sie gilt nach Worten der Ministerin ebenso für Vereine, die bei Vereinsfesten als Arbeitgeber auftreten.

Bayerns Bundesratsministerin wies darauf hin, dass infolge einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2011 ein permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich nur noch dann zulässig sei, wenn der Arbeitnehmer mit Beginn des Jobs ununterbrochen beim selben Arbeitgeber beschäftigt ist. Bei Aushilfskräften ist dies regelmäßig nicht der Fall.

„Dies führt zu einem zu hohen Lohnsteuerabzug, der erst nach Ablauf des Kalenderjahres ausgeglichen werden kann. Dagegen bewirkt der auf einen längeren Zeitraum gestreckte Arbeitslohn bei Anwendung des permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleichs einen niedrigeren Lohnsteuerabzug. Das ist im Interesse der kurzfristig Nebenbeschäftigten. Sie sollen nicht mit weniger Geld als bisher nach Hause gehen“, so Staatsministerin Emilia Müller.

Zum Präventionsgesetz

Staatsministerin Emilia Müller warnte vor einem Scheitern des Präventionsgesetzes:

„Wir wollen zukünftig einen besonderen Akzent auf die Vorbeugung vor Krankheiten setzen. Die Leistungen der Krankenkassen sollen stärker an Präventionszielen ausgerichtet werden. Dies liegt im Interesse der Gesundheit unserer Bürger. Es ist nicht nachvollziehbar, wenn Rot-Grün das Präventionsgesetz aus parteitaktischen Erwägungen im Bundesrat blockiert und damit in dieser Legislaturperiode endgültig scheitern lässt.“

Erschwerend komme nach den Worten der Ministerin hinzu, dass mit einer Ablehnung des Gesetzes den Kommunen und Betrieben finanzielle Leistungen der Krankenkassen vorenthalten werden.

Müller: „Mit dem Gesetz werden die Ausgaben der Kassen für die Gesundheitsförderung signifikant erhöht. Zukünftig sollen über 300 Mio. Euro für strukturfördernde und individuelle Präventionsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Die Kommunen können damit ihre Investitionen in Kindergärten, Schulen, Senioreneinrichtungen oder an sozialen Brennpunkten verdreifachen und so die Menschen zielgenau und orientiert an regionalen Bedürfnissen erreichen. Weitere 140 Mio. Euro sollen für die betriebliche Gesundheitsförderung bereitgestellt werden. Mit einer Ablehnung verprellen SPD und Grüne alle – Kommunen, Betriebe und Bürger.“

Zur europäischen Bankenabwicklung

Die Bayerische Staatsregierung lehnt den Kommissionsvorschlag zum gemeinsamen Bankenabwicklungsmechanismus ab. Bayerns Europaministerin Emilia Müller:

„Die EU-Kommission verabschiedet mittlerweile in einer Dauerschleife immer wieder Vorschläge, um bestehende Risiken in Europa zu vergemeinschaften. Dagegen stemme ich mich entschieden. Hier hat die Bundesregierung die volle Unterstützung Bayerns.“

Die Ministerin wandte sich gegen den Plan der Kommission, mit der von deutschen Banken entrichteten Bankenabgabe uneingeschränkt Kreditinstitute in Krisenstaaten am Leben erhalten zu können.

„Die Verwendung dieser Gelder wäre dem Einfluss der Mitgliedstaaten vollständig entzogen. Letztlich ist dieser Vorschlag nichts anderes als ein Transfer von Risiken. Das ist mit Bayern nicht zu machen“, erklärte die Ministerin.

Als unverzichtbar bezeichnete Müller, dass Banken ohne Binnenmarktrelevanz von dem vorgeschlagenen Abwicklungsmechanismus ausgenommen werden.

„Die für Deutschland typische Bankenstruktur mit ihren Regionalbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken darf durch die Brüsseler Pläne nicht gefährdet werden.“

Harsche Kritik übte Bayerns Europaministerin an dem Letztentscheidungsrecht der Europäischen Kommission bei der Bankenabwicklung.

„Derartig weitreichende Entscheidungsbefugnisse mit maßgeblichen Auswirkungen auf die Finanzmärkte gehören schon deshalb nicht in die Hand der EU-Kommission, weil diese demokratisch nicht legitimiert ist und nicht effektiv überwacht werden kann.“

Im Übrigen sei die Schaffung des gemeinsamen Abwicklungsmechanismus in der vorgeschlagenen Form nach Auffassung von Müller ohne vorherige Vertragsänderung ohnehin nicht machbar.

Zur Bekämpfung des Menschenhandels und zur Überwachung der Prostitutionsstätten

Bayerns Bundesratsministerin bezeichnete das Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und zur Überwachung der Prostitutionsstätten als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Bei der Überwachung der Prostitutionsstätten müssen aber, so die Ministerin, dringend weitere Verbesserungen folgen.

Müller: „Die vor zehn Jahren von Rot-Grün beschlossene umfassende Legalisierung der Prostitution ist kläglich gescheitert. Aus einer geradezu naiven Weltsicht heraus wurde die Prostitution zu einem ganz „normalen“ Gewerbe erklärt.“

In der Folge wurde der Betrieb eines Bordells im Grundsatz genehmigungsfrei gestellt und den Behörden wurde die Befugnis genommen, einschlägige Etablissements auch unangemeldet zu kontrollieren.

„Das Ergebnis dieser verfehlten rot-grünen Politik ist erschreckend. Anstatt, wie erhofft, der Zwangsprostitution den Boden zu entziehen, ist genau das Gegenteil eingetreten. Noch nie wurden in Deutschland so viele Menschen, vor allem Frauen aus Osteuropa, durch Zwangsprostitution ausgebeutet wie heute,“ erklärte Müller.

Deshalb ist es nach Auffassung der Ministerin wichtig, dass der Betrieb eines Bordells künftig zur Verhinderung gravierender Gefahren für die öffentliche Sicherheit mit Auflagen versehen werden muss.

Müller: „Rot-Grün tut gut daran, dies nicht zu blockieren. Denn das Gesetz ist ein guter Einstieg in einen effektiven Opferschutz. Eine Ablehnung trifft ausschließlich diejenigen, die dringend auf dieses Signal warten: nämlich die betroffenen Frauen. In der nächsten Legislaturperiode müssen wir parteiübergreifend eine grundlegende Reform der legalen Prostitution angehen. Dabei geht es der Staatsregierung insbesondere um die Einführung einer Strafbarkeit für Freier von Menschenhandelsopfern. Wer die Lage regelrecht versklavter Frauen zu sexuellen Zwecken missbraucht, soll strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.“

Staatskanzlei, PM v. 19.09.2013