Gesetzgebung

StMJV: Merk zum Weltkindertag – „Farbe bekennen zum Schutz der Kinder!“

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Anlässlich des morgigen Weltkindertages erinnert Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk an Artikel 125 der Bayerischen Verfassung: „Kinder sind das köstlichste Gut eines Volkes“.

„Das bedeutet, dass wir sie auch so behandeln müssen – und zwar ganz konkret in der täglichen Politik, auch in der Rechtspolitik“, so Merk.

„Wir müssen deshalb Kindern auch beim Schutz vor Straftaten höchste Priorität einräumen. Es darf nicht sein, dass der Handtaschenraub in jedem Fall ein Verbrechen ist, nicht aber der sexuelle Missbrauch eines Kindes. Hier muss die Gesellschaft Farbe bekennen und zeigen, dass der Schutz der Kinder an alleroberster Stelle steht.“

Außerdem forderte Merk eine deutliche Verlängerung der Verjährungsfrist bei sexuellem Kindesmissbrauch von derzeit 10 bzw. 20 Jahren auf 30 Jahre.

„Den Opfern muss eine möglichst große Chance zuteil werden, ein Trauma vor Verjährungseintritt so weit zu überwinden, dass ihnen eine freie Entscheidung über die Anzeigeerstattung noch rechtzeitig möglich ist“, so Merk.

Merk setzt aber nicht allein auf Strafverschärfungen, sondern appelliert auch an die Gesellschaft:

„Ich rufe jedermann auf, nicht wegzusehen, wenn Kindern ein Leid zugefügt wird, sondern zu helfen! Was Kinder wirklich brauchen, sind Erwachsene, die immer ein offenes Ohr und ein waches Auge für sie haben.“

Der Weltkindertag erinnert an die Rechte der Kinder und ihre Durchsetzung. er wird seit der Wiedervereinigung deutschlandweit am 20. September begangen.

StMJV, PM v. 19.09.2013