Gesetzgebung

StMJV: Merk für Anti-Abzocke-Gesetz (Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken)

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„Großer Schritt für den Verbraucherschutz – Nachbesserung bleibt aber auf der Agenda!“

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk sieht die heute vorgesehene Verabschiedung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken als großen Fortschritt für den Verbraucherschutz.

„Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt gegen das Abmahnunwesen, unseriöses Inkasso und Abzocke am Telefon“, so Merk.

„Allerdings würden wir uns an einigen Stellen noch mehr Konsequenz für den Verbraucherschutz wünschen. Das Thema bleibt auf der Agenda.“

Das Gesetz schiebt der Abzocke mit Gewinnspielverträgen am Telefon einen Riegel vor, indem es bestimmt, dass solche Verträge schriftlich – per Fax oder EMail – abgeschlossen werden müssen. Missbräuchlichem Inkasso wird dadurch begegnet, dass in Inkassoschreiben künftig der Forderungsgrund und das Datum des Vertragsschlusses angegeben werden müssen. Und gegen missbräuchliche Abmahngebühren wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet hilft eine Begrenzung der Gebühr einschließlich Auslagenpauschale und Umsatzsteuer bei erstmaligen Verstößen auf im Regelfall 155,30 Euro.

„Das sind wichtige Schritte – und es ist gut, dass wir das in dieser Legislaturperiode noch geschafft haben. Bayern stimmt daher dem Gesetz zu“, so Merk.

„An einigen Stellen hätte ich mir für die Verbraucher mehr gewünscht. So halte ich es für unabdingbar, dass der Schutz vor Telefonabzocke sich nicht auf Gewinnspiele beschränkt. Das muss für alle Anrufe gelten“, so Merk.

StMJV, PM v. 20.09.2013