Gesetzgebung

StMJV: Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk gegen Aufschub der Roaming-Reform

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„Die Abschaffung der Gebühr muss sich schon im nächsten Sommer im Geldbeutel der Verbraucher bemerkbar machen!“

Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk bedauert aus Sicht des Verbraucherschutzes, dass die Pläne der EU-Kommission zur Abschaffung der Roaming-Gebühren zurückgestellt werden sollen.

„Die Abschaffung der Roaminggebühren ist ein konsequenter Schritt zur Verwirklichung des Binnenmarktes. Aufwand und Kosten der Unternehmen rechtfertigen kein Abwälzen auf den Verbraucher. Es ist eine Maßnahme, die nicht auf die lange Bank geschoben werden darf, sondern sich schon bald im Geldbeutel der Telefon- und Internetnutzer bemerkbar machen sollte – am besten schon nach dem nächsten Sommerurlaub 2014!“

Die EU-Kommission hat gestern laut Medienberichten angedeutet, dass sie die zunächst bereits für die Zeit ab Juli 2014 vorgesehene Abschaffung der Roaming-Gebühren um drei Jahre verschieben will, wenn nicht zugleich das Gesamtpaket zur Reform des Telekommunikationsmarkts (Anmerkung der Redaktion: Gemeint ist das EU-Legislativ-Paket “Vernetzter Kontinent”) verabschiedet wird.

StMJV, PM v. 26.09.2013