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Verband der bayerischen Bezirke: Hauptausschuss zum Thema Schulgeld für private Förder- und Regelschulen

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Übergangslösung für das Schuljahr 2013/2014 als erster Schritt

Der Hauptausschuss des Verbandes der bayerischen Bezirke befasste sich in seiner heutigen Sitzung mit der Thematik des Schulgeldes für private Förder- und Regelschulen.

Zahlreiche Schüler mit Behinderung besuchen im Freistaat private Förder- oder Regelschulen. Diese Schulen erheben Schulgeld. Soweit für den Besuch der privaten Schule behinderungsbedingte Gründe vorliegen, haben die Bezirke bisher das Schulgeld als Eingliederungshilfeleistung übernommen. Im Jahr 2012 zahlten sie bayernweit insgesamt rund 15 Millionen Euro, wobei ca. 700.000 Euro auf private Regelschulen entfielen. Die Spanne des Schulgeldes reichte von 13 Euro bis 160 Euro, in Einzelfällen auch bis zu 1.000 Euro, es umfasste Personalkosten, Sachkosten und andere Aufwendungen.

Im Hinblick auf den steten Anstieg des Schulgeldes hatte der Verband der bayerischen Bezirke und die anderen Kommunalen Spitzenverbände den Freistaat Bayern in der Vergangenheit wiederholt aufgefordert, einen 100prozentigen Personalkostenersatz bei den privaten Förderschulen zu leisten. Der Freistaat Bayern ist dieser Aufforderung aber nicht nachgekommen.

Mit Urteil vom 15. November 2012 hat das Bundessozialgericht nun folgenden Leitsatz formuliert:

„Die Übernahme von Schulgeld für eine private Ersatzschule ist als eine vom Kernbereich der pädagogischen Arbeit umfasste Leistung keine im Rahmen der Eingliederungshilfe vom Sozialhilfeträger zu erbringende Hilfe für eine angemessene Schulbildung.“

Nach längeren Verhandlungen mit dem Freistaat Bayern erzielte Verbandspräsident Manfred Hölzlein für die sieben bayerischen Bezirke folgendes Ergebnis: Diese werden für das Schuljahr 2013/2014 als Übergangslösung das Schulgeld an privaten Regelschulen übernehmen, der Freistaat Bayern an privaten Förderschulen.

In seiner Sitzung am 23. Juli 2013 sprach sich der Ministerrat dafür aus, dass der Freistaat Bayern „übergangsweise das Schulgeld für rund 12.000 Schüler mit Behinderung an privaten Förderschulen in Höhe von 15 Millionen Euro übernimmt“. Der Ministerrat führte weiter aus: „Die Leistungen der Bezirke werden sich im Bereich der allgemeinbildenden Schulen auf rund eine Million Euro belaufen“. Das Schulgeld wird über die Regierungen direkt an die Schulen überwiesen, die Bezirke leisten bei der Berechnung der Höhe des Schulgeldes Amtshilfe, stellen aber keine Bescheide aus.

Wie Präsident Hölzlein in Roding betonte, sei aber noch nicht geklärt, wie nach der Übergangslösung für das Schuljahr 2013/2014 weiter verfahren werden soll. Die Zukunft des Schulgeldes wurde deshalb zusammen mit Vertretern des Kultus- und des Sozialministeriums sowie der Regierungen erstmals am 1. Oktober diskutiert werden.

Verband der bayerischen Bezirke, PM v. 26.09.2013