Gesetzgebung

StMUK: Kultusminister Ludwig Spaenle setzt Änderung der Lehramtsprüfungsordnung I in Kraft – Jede Schulart stellt andere Anforderungen an Lehrkräfte

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„Angehende Lehrkräfte werden frühzeitiger auf Anforderungen der Inklusion, Berufsorientierung und Integration vorbereitet“

Zum 1. Oktober setzt Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle die neue Lehramtsprüfungsordnung I für Bayern in Kraft. Diese regelt die erste Phase der Ausbildung angehender Lehrkräfte an den Universitäten. An die erste Phase schließt sich das Referendariat an. Beide werden jeweils mit einem Staatsexamen abgeschlossen.

Kultusminister Spaenle sieht in der Änderung der Lehramtsprüfungsordnung I einen wichtigen Baustein zur zeitgemäßen Fortentwicklung der qualitätsvollen Lehrerbildung im Freistaat.

„Wir setzen in Bayern auf eine schulartbezogene Lehrerbildung, die entsprechend der Anforderungen an die Lehrkräfte in den einzelnen Schularten weiterentwickelt wird. Jede Schulart stellt andere Anforderungen an die Lehrkräfte, in der Grundschule sehen diese anders aus als am Gymnasium, an der Mittelschule anders als an der Fachoberschule.“

Minister Spaenle ergänzt: „Wir haben mit der geänderten Lehramtsprüfungsordnung I Herausforderungen, die sich aus gesellschaftlichen Veränderungen ergeben, in die erste Phase der Lehrerausbildung aufgenommen. Dazu zählen die Inklusion von Menschen mit und ohne besonderen Förderbedarf, die Integration von jungen Menschen mit Migrationshintergrund unter Achtung auch ihrer religiösen Identität. Auch der Aspekt der beruflichen Orientierung wird stärker als bisher in der LPO I verankert. Angehende Lehrkräfte werden so frühzeitiger auf die Anforderungen im Schulalltag vorbereitet.“

Die Änderungen in der Lehramtsprüfungsordnung I wurden in Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften, Wissenschaftlern und dem Bayerischen Kultusministerium erstellt.

Wichtige Neuerungen der Lehramtsprüfungsordnung I sind z.B.:

  • Der Themenkomplex „Inklusion“ wird für alle Lehrämter fest verankert. Sowohl in den Erziehungswissenschaften wie auch in den Fachdidaktiken findet der gemeinsame Unterricht und Schulalltag von jungen Menschen mit und ohne besonderen Förderbedarf ausdrücklich Eingang in universitäre Lehrinhalte und Prüfungsinhalte der Ersten Staatsprüfung.
  • Für angehende Lehrkräfte an den Mittelschulen wird die Ausbildung im Bereich „Berufsorientierung“ verpflichtend eingeführt. Diese spielt in der Stundentafel wie auch im Schulalltag der Mittelschule eine zentrale Rolle.
  • Das Unterrichtsfach Islamischer Unterricht wird als Erweiterungsfach für die Lehrämter an Grund-, Haupt-, Mittel-, Real- und beruflichen Schulen sowie für das Lehramt für Sonderpädagogik eingeführt. Damit ist Bayern das erste Land mit einer staatlichen Prüfung zur Qualifikation in Islamischem Unterricht. In Bayern wird seit fünf Jahren Islamischer Unterricht im Rahmen eines Modellversuchs als staatliches Unterrichtsfach angeboten. Die universitäre Ausbildung findet derzeit allein an der Universität Erlangen-Nürnberg statt, sie wird künftig aber von mehr Hochschulen angeboten werden.
  • Das Fach Polnisch kommt als Erweiterungsfach für das Lehramt an Gymnasien neu hinzu. Die Fächer Chinesisch, Neugriechisch, Tschechisch und Türkisch, die bereits früher in der Ausbildung zum Lehramt für das Gymnasium verankert waren, werden nun in überarbeiteter Form wieder als Erweiterungsfächer aufgenommen. Für die Studierenden von Lehrämtern anderer Schularten wird eine bedarfsorientierte Qualifizierung in diesen Sprachen ermöglicht.
  • Die Ausbildung im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt wird in der Ausbildung der Lehrkräfte für alle Schularten fachlich gestärkt.

StMUK, PM v. 30.09.2013