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StMJV: Bayerns Justizministerin Merk fordert leichtere Entschädigung für Opfer von Straftaten

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„Wenn der Täter bereits vom Strafrichter verurteilt ist, dann muss das Opfer rascher an sein Geld kommen!“

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert eine leichteres Verfahren zur Entschädigung der Opfer von Straftaten.

„Wenn ein Opfer heute Entschädigung will, dann muss es den Täter meistens in einem eigenen Zivilprozess verklagen – auch wenn dieser bereits zu einer Strafe verurteilt worden ist“, so Merk. „Und dann genügt es nicht, das Strafurteil auf den Richtertisch zu legen, um Schadensersatz vom Täter zu bekommen. Wenn der Täter darauf besteht, muss die ganze Beweisaufnahme wiederholt werden. Das heißt für das Opfer: Es dauert länger – und vor allem muss es unter Umständen wieder aussagen – mit allen psychischen Belastungen, die das mit sich bringt. Das muss einfacher werden! Wir müssen dafür sorgen, dass der Zivilrichter auf dem Strafurteil aufbauen kann und nicht alle Beweise nochmal erheben muss!“

Einen Vorschlag dazu hatte der Bundesrat bereits vor 10 Jahren einmal auf den Tisch gelegt. Dieser sah vor, dass das Gericht, das über die Entschädigung entscheidet, grundsätzlich „an tatsächliche Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils, auf denen dieses beruht, … gebunden ist, wenn der Grund des Anspruchs aus demselben Sachverhalt hergeleitet wird“.

Merk: „Dafür müssen wir weiter kämpfen. Die Situation der Opfer in allen Bereichen zu verbessern, ist eine der wichtigsten Aufgaben der Rechtspolitik.“

StMJV, PM v. 01.10.2013