Gesetzgebung

StMWMET: Wirtschaftsministerin Aigner begrüßt die Vertagung der Entscheidung über CO2-Grenzwerte auf EU-Ebene und fordert Fristverlängerung

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Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner begrüßt den Einsatz der Bundesregierung für weitere Verhandlungen, um einen sinnvollen Kompromiss für die CO2-Gesetzgebung auf EU-Ebene auszuhandeln und fordert dabei, die Frist zur Einführung verschärfter Grenzwerte zu strecken.

„Wir brauchen eine ausgewogene Lösung, die sowohl den Umwelt- und Klimainteressen als auch der industriepolitischen Bedeutung der Automobilindustrie gerecht wird. Wir müssen Klimaschutz und Arbeitsplätze gleichermaßen im Blick haben. Daher brauchen unsere Autohersteller mehr Zeit“, betont Aigner und fügt hinzu: „Es liegt besonders an der EU, wirksame Anreize für neue Antriebsformen wie die Elektromobilität zu setzen und zugleich die Automobilindustrie als eine der wichtigsten europäischen Industrien nicht über Gebühr zu belasten. Ich danke daher der Bundesregierung und Kanzlerin Angela Merkel, dass durch ihren Einsatz nochmals verhandelt werden kann.“

Unverständlich ist aus Sicht der Ministerin der mangelnde Mut auf EU-Ebene, alternative Antriebsformen zu unterstützen. Gerade mit einem deutlichen Zeichen bei den so genannten Supercredits könnte die EU ein Signal für alternative Antriebsformen wie die Elektromobilität setzen.

„Ich frage mich, warum die EU zwar schöne Absichtserklärungen zur Stärkung der Industrie veröffentlicht, aber bei Regulierungsfragen Industriebelange ignoriert. Die Automobilindustrie als Schlüsselbranche in Deutschland und Europa floriert vor allem im Premiumbereich, während die Volumenhersteller Probleme haben. Gerade für Premiumhersteller ist die Erreichung des 95-Gramm-Ziels aber eine große Herausforderung. Ich werde mich daher dafür einsetzen, dass die Zukunftsfähigkeit unserer Automobilindustrie mit ihren hunderttausenden Arbeitsplätzen nicht von den EU-Vorschlägen beeinträchtigt werden“, unterstreicht die Ministerin.

StMWMET, PM v. 14.10.2013

Redaktionelle Anmerkung: Bei der angesprochenen Entscheidung über CO2-Grenzwerte handelt es sich um die Entscheidung über eine Änderungsverordnung zur Verordnung (EG) Nr. 443/2009 zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen.