Gesetzgebung

Staatskanzlei: Europaministerin Merk gegen geplante EU-Änderungen bei „made in Germany“

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Merk: „Kommissionsvorschlag führt zu mehr Bürokratie ohne entscheidenden Mehrwert für die Verbraucher“

Europaministerin Dr. Beate Merk lehnt die von der Europäischen Kommission geplante verpflichtende Angabe des Ursprungslandes („made in…“) als sehr problematisch ab.

Merk: „Der Kommissionsvorschlag kann so nicht mitgetragen werden. Er führt zu hohen Verwaltungslasten, die insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen stark treffen. Er steht in direkten Widerspruch zum bayerischen Anliegen, europäische Bürokratielasten zu vermeiden. Ein entscheidender Mehrwert für den Verbraucher ist nicht ersichtlich. Tatsächlich konnten Verbraucher bereits bislang ihre Entscheidung aufgrund der freiwilligen Herkunftsangaben der Hersteller treffen – ohne dass dies zu erkennbaren Problemen geführt hätte.“

Die Kommission hatte am 13. Februar 2013 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates „über die Sicherheit von Verbraucherprodukten“ [PDF, 208 KB] vorgelegt. Teil dieses Vorschlags ist eine Regelung, wonach die Hersteller gewährleisten müssen, dass ihre Produkte die Angabe des Ursprungslandes („made in …“) tragen. Die Bestimmung des Ursprungslandes soll nach den Regeln des Zollkodexes erfolgen, der seinerseits derzeit überarbeitet wird und umfangreiche und komplizierte Überprüfungs- und Nachweispflichten vorsieht. Ursprungsland soll hiernach das Land sein, in dem der größte wertsteigernde Teil des Herstellungsprozesses stattfand.

Staatskanzlei, PM v. 18.10.2013

Redaktionelle Anmerkung: Der Vorschlag der Kommission für eine “Verordnung über die Sicherheit von Verbraucherprodukten” ist Bestandteil des „Produktsicherheits- und Marktüberwachungspakets“, das daneben auch einen Vorschlag für eine einzige Marktüberwachungsverordnung und einen mehrjährigen Aktionsplan zur für den Zeitraum 2013-2015 enthält.