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Bayerischer Gemeindetag: Günstiger Strom für Kommunen

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Nach der erfolgreichen Durchführung der Bündelausschreibungen Strom für den Bezugsbeginn 01.01.2014 wird der Gemeindetag nun auch für die Lieferperiode 01.01.2015 bis 31.12.2017 gemeinsam mit dem Kommunaldienstleister KUBUS Bündelausschreibungen anbieten. Das Angebot richtet sich vor allem an jene Städte und Gemeinden sowie Zweckverbände, deren Stromlieferungsverträge mit der N-ERGIE auf Grund des Rahmenvertrags Ende 2014 auslaufen. Also insbesondere nicht an Kommunen, die an der Bündelausschreibung 2014-2016 teilgenommen haben oder den Rahmenverträgen mit E.ON oder LEW beigetreten sind. Ansonsten können auch alle anderen bayerischen Kommunen teilnehmen, deren Stromlieferverträge zum 31.12.2014 auslaufen. Die Bündelausschreibung kann sowohl von Kommunen wahrgenommen werden, deren Auftragshöhe den EU-Schwellenwert von 207.000 € (ab 01.01.2014) für Liefer- und Dienstleistungsaufträge überschreitet, aber auch von Kommunen, die unter dem Schwellenwert bleiben. Für Letztere strebt der Gemeindetag, verhandelt über den Bezirksverband Mittelfranken, als Alternative wieder eine Rahmenvereinbarung an, eine Vertriebskostenunterstützung wird jedoch nicht mehr zustande kommen. Der Beitritt zur Rahmenvereinbarung entbindet allerdings nicht von der Verpflichtung, mindestens noch weitere zwei Angebote einzuholen.

Bayerischer Gemeindetag, Aktuelles v. 22.10.2013