Aktuelles

StMFLH: Verlagerung von Arbeitsplätzen aus München ist Erfolgsmodell – Umbau in Straubing fertiggestellt

©pixelkorn - stock.adobe.com

138 Arbeitsplätze entstanden durch die Verlagerung von Arbeitsplätzen aus München allein in die Bearbeitungsstelle in Straubing.

„Die Auslagerung aus der Metropole raus in die Region hat sich zu einem Erfolgsmodell entwickelt. Der Personalzuwachs erforderte den Umbau mit Kosten von rund einer Million Euro“, stellte Finanzstaatssekretär Johannes Hintersberger bei der Feierstunde aus Anlass des fertiggestellten Umbaus der Bearbeitungsstelle Straubing des Finanzamts München am Mittwoch (23.10.) fest.

Die Bearbeitungsstelle Straubing ist nicht nur die größte, sondern auch die Bearbeitungsstelle mit dem vielfältigsten Aufgabenbereich der aus München ausgelagerten Arbeitskräfte. Mit den neu geschaffenen Büroräumen würden die Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten spürbar verbessert. Hintersberger bedankte sich bei den Mitarbeitern für deren Geduld während der in der Bauphase entstandenen Unannehmlichkeiten. In dem Neubau seien annähernd 500 qm an Büroflächen geschaffen worden.

In den kommenden Jahren würden zwei neue Bearbeitungsstellen des Finanzamts München in Donauwörth und Grafenau eingerichtet, teilte Hintersberger mit. Derzeit würden die Einzelheiten zum genauen Aufgabenumfang sowie der Ablauf der Errichtung erarbeitet. Mit der Zusammenlegung von sieben eigenständigen Finanzämtern in München zum 1. August 2009 sei das größte Finanzamt Deutschlands mit fast 3.400 Mitarbeitern entstanden. Mittlerweile seien davon rund 600 Mitarbeiter in zwölf Bearbeitungsstellen ausgelagert worden. Das Finanzamt München bewirtschaftet rund 41 Prozent des gesamten bayerischen Steueraufkommens. In Straubing seien bereits 1990 die ersten sechs Arbeitseinheiten der Arbeitnehmerveranlagung mit 15 Arbeitsplätzen vom damaligen Finanzamt München II nach Straubing ausgelagert worden. Die Bearbeitungsstelle gehörte zu den ersten, in denen zunächst versuchsweise Aufgaben des Münchner Finanzamts erledigt wurden.

StMFLH, PM v. 23.10.2013