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StMASFI: Kinderbetreuung – Bayerns Träger haben Planungssicherheit bei der Finanzierung

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Die Träger von Kindertagesstätten haben seit diesem Kindergartenjahr einen gesetzlichen Anspruch auf Abschlagszahlungen auf die staatliche und kommunale Betriebskostenförderung.

„Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Planungssicherheit. Denn nur mit einer verlässlichen finanziellen Unterstützung kann in den Einrichtungen vor Ort hochwertige Bildungs- und Erziehungsarbeit gelingen. Die Träger der Kindertagesstätten können auf uns bauen und müssen die Kosten nicht vorfinanzieren“, so Bayerns Familienministerin Emilia Müller heute anlässlich der ersten Auszahlung der Abschlagszahlung im Oktober 2013.

Ferner erhalten in Bayern seit diesem Kindergartenjahr Einrichtungen, die länger als 45 Stunden pro Woche geöffnet haben, eine zusätzliche Förderung vom Freistaat.

„Mir ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für unsere Mütter und Väter ein wichtiges Anliegen. Daher unterstützen wir seit September 2013 die Kindertagesstätten, die besonders lange geöffnet haben, mit zusätzlichen sieben Millionen Euro im Jahr“, so Müller weiter.

Der Freistaat Bayern gibt jährlich mehr als eine Milliarde Euro für die Betriebskosten der Kindertagesstätten aus. Die Abschlagszahlungen werden vierteljährig ausgereicht. Der Freistaat trägt nach dem Bildungsfinanzbericht des Bundes mit 51,5 Prozent der Grundkosten der Kinderbetreuung mehr als jedes andere Flächenland in Deutschland. Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.stmas.bayern.de//kinderbetreuung.

StMASFI, PM v. 25.10.2013