Aktuelles

Staatskanzlei: Berufung und Stellung der Beauftragten der Staatsregierung im Geschäftsbereich des StMASFI

©pixelkorn - stock.adobe.com

Sozialministerin Müller: „Ich werde mich als Frauenbeauftragte mit starker Stimme für Bayerns Frauen einsetzen / Benennung von MdL Neumeyer als Integrationsbeauftragter steht für Kontinuität“ / Behindertenbeauftragter künftig hauptamtlich tätig

Auf Vorschlag von Bayerns Sozialministerin Emilia Müller hat der Ministerrat in seiner heutigen Sitzung über Berufung und Stellung der Beauftragten der Staatsregierung im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration beraten und beschlossen – namentlich der Frauenbeauftragten, des Integrationsbeauftragten sowie des Behindertenbeauftragten.

Frauenbeauftragte der Staatsregierung ist Staatsministerin Müller kraft ihres Amtes als Bayerns Frauenministerin.

Müller: „Ich freue mich sehr, mich mit starker Stimme für die Frauen im Freistaat einsetzen zu dürfen. Auch wenn wir in den letzten Jahren ein gutes Stück bei der Gleichstellung und Gleichberechtigung der Frauen und auch dem gesellschaftlichen Denken vorangekommen sind, ist hier noch einiges zu tun, damit Frauen in allen Lebensbereichen die gleichen Startchancen und Bedingungen vorfinden. Hierfür werde ich mich kraftvoll einsetzen!“

Der Ministerrat hat den Landtagsabgeordneten Martin Neumayer für die erneute Berufung als Integrationsbeauftragten vorgeschlagen und beschlossen, dass der Integrationsbeauftragte wie bisher beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration angesiedelt wird.

Müller: „Das Thema Integration ist eines der Zukunftsthemen unserer Gesellschaft. Es ist mir wichtig, dass dies nun auch der neue Titel des Ministeriums zusätzlich verdeutlicht. Bayern kann hier im bundes- wie auch im europaweiten Vergleich große Erfolge vorweisen. Das ist ganz wesentlich Verdienst der Menschen in Bayern und der Menschen, die zu uns kommen. Der Integrationsbeauftragte ist mir als Integrationsministerin ein wichtiger Berater bei der Fortentwicklung und Umsetzung der Integrationspolitik und Ansprechpartner für seine Kollegen auf kommunaler Ebene. Außerdem soll er die Staatsregierung zukünftig auch bei Fragen der Asyl- und Flüchtlingspolitik beraten und unterstützen. Ich freue mich sehr, dass Martin Neumeyer seine erfolgreiche, engagierte und hoch geschätzte Arbeit als Integrationsbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung fortsetzt. Ich freue mich auf eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit!“

Die beauftragte Person der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung wird künftig hauptamtlich tätig sein.

„Sie ist unverzichtbarer Berater der Staatsregierung in allen Fragen, die die Menschen mit Behinderung betreffen. Deshalb ist es auch folgerichtig, dass die beauftragte Person für die Belange von Menschen mit Behinderung künftig im Hauptamt tätig sein wird“, so Sozialministerin Müller abschließend.

Derzeit läuft das Auswahlverfahren für die Neubesetzung des Behindertenbeauftragten. Die Berufung durch Ministerpräsident Horst Seehofer ist für den 1. Januar 2014 vorgesehen.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, PM v. 06.11.2013