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StMJ: Bayerns Justizminister verlängert Psychotherapeutische Fachambulanz für Sexualstraftäter in Würzburg

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Bausback: „Ambulante forensische Nachsorgeeinrichtung für Sexualstraftäter im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg wird gebraucht und angenommen!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback erklärt anlässlich der Unterzeichnung des Vertrages zur Verlängerung des Projekts der Psychotherapeutische Fachambulanz für Sexualstraftäter Würzburg durch das Justizministerium:

„Der bisherige Betrieb der Fachambulanz hat klar und deutlich gezeigt, was auch eine wissenschaftliche Begleituntersuchung bestätigt hat: Die ambulante forensische Nachsorgeeinrichtung für Sexualstraftäter im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg wird gebraucht und angenommen. Bisher wurden 74 frühere Täter therapeutisch betreut. Deshalb geben wir der Ambulanz mit diesem Vertrag jetzt eine langfristige Grundlage.“

Die Fachambulanz für Sexualstraftäter in Würzburg wurde am 14. Februar 2011 eröffnet. Das vom Caritasverband der Diözese Würzburg e.V. betriebene und vom Freistaat Bayern finanzierte Projekt wird jetzt um zwölf Jahre verlängert. Es erfasst vor allem aus dem bayerischen Justizvollzug entlassene Sexualstraftäter, denen vom Gericht die Weisung erteilt wurde, sich einer Therapie zu unterziehen. Die Würzburger Fachambulanz ist Teil eines Projekts, in dem die Justiz in Bayern seit dem Jahr 2008 bereits drei Psychotherapeutische Fachambulanzen für Sexualstraftätern in München, Nürnberg und Würzburg und eine Psychotherapeutische Fachambulanz für Gewaltstraftäter in München geschaffen hat. Der Aufbau weiterer Fachambulanzen für Gewaltstraftäter in Nürnberg und Würzburg ist geplant.

Bayerns Justizminister: „Die Ambulanzen sind ein wichtiger Baustein zum Schutz der Menschen vor Sexual- und Gewaltstraftaten. Es geht darum, die ambulante therapeutische Versorgung der Verurteilten nach der Haftentlassung zu verbessern und damit ihre Reintegration in die Gesellschaft zu fördern und Rückfälle so gut es geht zu verhindern. Das dient nicht nur den früheren Tätern. Das ist purer Opferschutz.“

StMJ, PM v. 08.11.2013