Gesetzgebung

Staatskanzlei: Freistaat profitiert von der nationalen Verteilung der EU-Agrarzahlungen

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Landwirtschaftsminister Brunner: „Bäuerliche Familienbetriebe sind die Gewinner der Agrarreform“ / Bayern erreicht Einstieg in Agrarpolitik, die Mehrwert bäuerlicher Landwirtschaft mit kleinen, überschaubaren Strukturen honoriert

Von der neuen Verteilung der EU-Agrarzahlungen, auf die sich die 16 deutschen Länder-Agrarminister jetzt geeinigt haben, profitieren vor allem die bayerischen Bauern.

„Die bäuerlichen Familienbetriebe im Freistaat sind die Gewinner der Agrarreform“, sagte Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in der heutigen Kabinettssitzung.

Unter seiner Leitung hatte in der vergangenen Woche eine Sonderkonferenz in München den hart umkämpften Durchbruch geschafft.

„Wir haben uns zu einer Einigung buchstäblich zusammengerauft, die unsere bäuerliche Landwirtschaft stärkt und die für mehr Gerechtigkeit bei der Verteilung der Gelder sorgt“, sagte Brunner.

Der letztlich einstimmig gefasste Beschluss sei der Einstieg in eine Agrarpolitik, die nicht mehr Großbetriebe begünstigt, sondern den Mehrwert bäuerlicher Landwirtschaft mit kleinen, überschaubaren Strukturen honoriert. Dies komme den Familienbetrieben und der Gesellschaft gleichermaßen zugute.

„Das ist ein gutes Ergebnis für Bayerns Bäuerinnen und Bauern.“

Der Minister hatte durchgesetzt, dass kleinere Bauernhöfe künftig über Prämienzuschläge bessergestellt werden: Für die ersten 30 Hektar eines Betriebs wird es künftig 50 Euro pro Hektar mehr geben, für die nächsten 16 Hektar 30 Euro mehr – ein Ausgleich für die im Vergleich zu Großbetrieben höheren Produktionskosten, der den bayerischen Bauern jährlich 43 Millionen Euro zusätzlich beschert. Weitere acht Millionen Euro mehr bringt Bayern die künftige Förderung von Junglandwirten, die die Hofnachfolge sicherstellen soll. Und auch die beschlossene Entlastung der Kleinstbetriebe von bürokratischen Auflagen macht sich in erster Linie im Freistaat bemerkbar, weil hier jeder dritte Bauernhof Deutschlands steht.

Von den Beschlüssen der Agrarminister profitieren die bayerischen Betriebe so stark, dass laut Brunner selbst die von Brüssel auferlegten Kürzungen der Direktzahlungen um zehn Prozent einige Jahre lang vollständig ausgeglichen bzw. sogar überkompensiert werden können – und das, obwohl die Landwirte zu Beginn der Verhandlungen auf EU-Ebene Einbußen von rund 30 Prozent zu befürchten hatten. Unproblematisch für Bayern ist dem Minister zufolge die beschlossene Umschichtung von 4,5 Prozent der Direktzahlungen in die sogenannte zweite Säule der Agrarförderung, aus der Programme für den ländlichen Raum finanziert werden. Denn auf Antrag Bayerns haben die Agrarminister beschlossen, dass diese Mittel – in Bayern immerhin rund 45 Millionen Euro – zweckgebunden für die Landwirtschaft zur Verfügung gestellt werden sollen.

„Das eröffnet uns zusätzlichen Gestaltungsspielraum, den wir gezielt zugunsten von Landwirten und Kulturlandschaft nutzen werden“, sagte Brunner.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, PM v. 14.11.2013