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Universität Bayreuth: Lehrstuhl für Verbraucherrecht – Forschungsaktivitäten werden für weitere zwei Jahre gefördert

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Das Projekt „Verankerung des Verbraucherrechts in Wissenschaft, Forschung und Politik“ geht in die zweite Runde.

Am 1. Oktober 2010 übernahm Professor Dr. Martin Schmidt-Kessel die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) geförderte Stiftungsprofessur für Verbraucherrecht an der Universität Bayreuth. Nun werden Forschungsaktivitäten am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verbraucherrecht und Privatrecht sowie Rechtsvergleichung für zwei weitere Jahre gefördert.

„Ich freue mich sehr über die Verlängerung des Förderzeitraums“, erklärte Martin Schmidt-Kessel.

Der Bund stellt damit dem Lehrstuhl und der Forschungsstelle für Verbraucherrecht (FfV) weitere 600.000 Euro zur Verfügung.

Der Lehrstuhl und die Forschungsstelle sind mittlerweile fest in der Forschungslandschaft der Universität und darüber hinaus etabliert.

„Besonders das engmaschige Netz an Forschungsstellen und -aktivitäten, die allesamt das Thema Verbraucherrecht aus ihrem Blickwinkel bearbeiten ist sehr gewinnbringend“, so Schmidt-Kessel.

Schwerpunkte in der Forschungsarbeit werden auch in den kommenden zwei Jahren Verbraucherinformation, Kundendatenschutz, Digitale Welt, Rechtsdurchsetzung und außergerichtliche Streitbeilegung, Finanzdienstleistungsrecht, Energierecht, Reiserecht sowie das Baurecht sein.

„Wir haben einen umfangreichen Katalog an Veranstaltungen und Publikationen in unseren Forschungsschwerpunkten zugesagt,“ erklärt Schmidt-Kessel.

Auch im Bereich der Nachwuchsförderung hat das BMELV Mittel bewilligt.

„Wir haben verschiedene Arbeitsgruppen zu unseren Schwerpunktthemen gebildet, die regelmäßig tagen sollen und in denen die Doktoranden auch eng eingebunden sind. Das war mir sehr wichtig,“ so der Verbraucherrechtler.

Der Lehrstuhl für Verbraucherrecht an der Universität Bayreuth gilt als in dieser Art einzigartig in Deutschland. Er baut Brücken zwischen den Disziplinen – und das nicht nur innerhalb der juristischen Fächer. Im vergangenen Jahr wurde sie erfolgreich von einer Kommission des Wissenschaftsrates evaluiert. Die Förderung wurde jetzt bis Oktober 2015 verlängert.

Universität Bayreuth, PM v. 14.11.2013