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Staatskanzlei: Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) – Verbesserungen für die Bürger

18. November 2013 by Klaus Kohnen

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Belastungen von Bürgern durch kommunale Abgaben zu begrenzen.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: „Nach 20 Jahren muss für den Bürger endgültig klar sein, ob er etwa für den Anschluss an die öffentliche Kanalisation, den Anschluss an das öffentliche Straßennetz oder für die Verbesserung oder Erneuerung einer Straße noch zahlen muss oder nicht – das bayerische Kommunalabgabenrecht passen wir damit zugleich an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes an.“

Die Zinsen für kommunale Abgabenforderungen orientieren sich künftig am jeweils geltenden Zinsniveau.

„Die bisherige starre Regelung, jährlich sechs Prozent Zinsen für Geld zu bezahlen, das man Kommunen schuldet, wird den marktüblichen Zinsschwankungen nicht gerecht. Gerade die Entlastung in Zeiten niedriger Zinsen möchten wir auch an die Bürger weitergeben. Deshalb sollen kommunale Abgabenforderungen jährlich nur noch mit zwei Prozentpunkten über dem Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches verzinst werden“, berichtet Herrmann.

Entlastungen soll es auch bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen geben. Künftig können die Beitragslasten auf jährliche Teilleistungen zeitlich gestreckt werden.

Herrmann: „Damit müssen Beiträge für den kommunalen Straßenausbau nicht mehr wie bisher sofort in voller Höhe bezahlt werden. Das mildert die Belastung der Betroffenen deutlich ab.“

Staatskanzlei, PM v. 18.11.2013

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Kategorie: Bayern, Gesetzgebung, Im Fokus, Kommunales, Verwaltung Schlagwörter: 17/370, Straßenausbaubeitrag

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