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Bayerischer Gemeindetag: Bündelausschreibungen Erdgas und Strom – Teilnahme bis 31.12.2013 möglich

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Ab sofort ist es möglich die Dienstleistungsverträge zur Teilnahme an den Bündelausschreibungen 2015 für Gas und Strom abzuschließen. Die Teilnahme ist bis 31.12.2013 möglich.

Bündelausschreibungen Erdgas mit Lieferbeginn 01.10.2014 oder später – einheitliches Lieferende 01.01.2019

Das Angebot richtet sich an alle Städte und Gemeinden sowie Zweckverbände, deren Erdgaslieferverträge am 31.09.2014 oder später auslaufen. Insbesondere ist damit eine Teilnahme auch für die Kommunen möglich, die noch aufgrund eines Rahmenvertrags mit N-ERGIE bis einschließlich 31.12.2015 gebunden sind.

Um zukünftig noch bessere Marktchancen zu haben, sollen die bislang unterschiedlichen Laufzeiten harmonisiert werden. Deshalb ist einheitliches Vertragsende aller ausgeschriebenen Lieferverträge der 01.01.2019. Die bis zu vierjährige Laufzeit ist dabei kein Nachteil, da die derzeitigen Preise an der Gasbörse für entferntere Lieferjahre günstiger sind.

Bündelausschreibungen Strom für die Lieferperiode 01.01.2015 bis 31.12.2017

Das Angebot richtet sich vor allem an jene Städte und Gemeinden sowie Zweckverbände, deren Stromlieferungsverträge mit der N-ERGIE auf Grund des Rahmenvertrags Ende 2014 auslaufen. Also insbesondere nicht an Kommunen, die an der Bündelausschreibung 2014 – 2016 teilgenommen haben oder den Rahmenverträgen mit E.ON oder LEW beigetreten sind. Ansonsten können auch alle anderen bayerischen Kommunen teilnehmen, deren Stromlieferverträge zum 31.12.2014 auslaufen.

Beide Bündelausschreibungen können sowohl von Kommunen wahrgenommen werden, deren Auftragshöhe den EU-Schwellenwert von 207.000 € (ab 01.01.2014) für Liefer- und Dienstleistungsaufträge überschreitet, aber auch von Kommunen, die unter dem Schwellenwert bleiben.

Wer an den Bündelausschreibungen teilnehmen will, muss bis 31. Dezember 2013 einen Dienstleistungsvertrag mit KUBUS abschließen. Da dies eine Behandlung im Gemeinde-/Stadtrat voraussetzt, empfehlen wir interessierten Kommunen, das Thema auf die Tagesordnung der Dezembersitzung zu setzen. Sämtliche Unterlagen, insbesondere der für die Gremienbehandlung erforderliche Musterbeschlussvorschlag, stehen auf der Homepage des Gemeindetags (Button „Bündelausschreibungen Strom“ bzw. Button „Bündelausschreibungen Erdgas“) zum Download zur Verfügung.

Bayerischer Gemeindetag, Aktuelles v. 20.11.2013