Gesetzgebung

Staatskanzlei: BayernLB – Merk erinnert Almunia an Verantwortung für eigenes Tun

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„EU-Kommission hat Bayern-LB faktisch zum Verkauf der Wohnungen gezwungen / Almunia darf sich jetzt nicht aus der Verantwortung stehlen / Nach Amtswechsel in Wettbewerbskommission mehr Professionalität erwartet“

Bayerns Europaministerin Dr. Beate Merk hat EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia wegen Äußerungen aus seinem Haus zum Verkauf der GBW-Wohnungen durch die Bayern-LB an seine Verantwortung für die Folgen des Wettbewerbsverfahrens erinnert.

Merk: „Fakt ist, dass der Wettbewerbskommissar eine drastische Verringerung der Bilanzsumme der Bayern-LB und eine Reduzierung auf das Kerngeschäft als Bank gefordert hat und sein Haus im Beihilfeverfahren für die Bayern-LB Hürde um Hürde aufgetürmt hat, die die Restrukturierung der Bank zusätzlich erschwert haben. Seine Forderungen im Beihilfeverfahren haben die Bank faktisch zum Verkauf der GBW-Wohnungen gezwungen, weil ohne den Verkauf die von der EU geforderte Verringerung der Bilanzsumme und die Konzentration auf das Bankgeschäft nicht zu erreichen gewesen wären. Sich jetzt aus der Verantwortung für das eigene Tun zu stehlen, ist unredlich. Nach den Europawahlen im Frühjahr erwarte ich von dem dann neuen Wettbewerbskommissar mehr Professionalität und Verantwortung.“

Merk machte zudem deutlich, dass bei einem Mitbieten des Freistaats beim Verkauf der GBW-Wohnungen ein weiteres für die erfolgreiche Strukturierung der Bayern-LB schwieriges neues EU-Beihilfeverfahren gedroht hätte.

Merk: „Wenn das Gebot zu niedrig gewesen wäre, hätte der Freistaat den Zuschlag nicht bekommen. Wenn der Freistaat das Höchstgebot abgegeben hätte, wäre es genau dieser Wettbewerbskommissar gewesen, der hier eine versteckte Beihilfe gewittert hätte. Die jüngsten Äußerungen seines Sprechers belegen nichts anderes als dass die Wettbewerbskommission sich hier aus der Verantwortung stehlen und die Hände in Unschuld waschen will.“

Staatskanzlei, PM v. 20.11.2013

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