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StMASFI: 4. Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes

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Familienministerin Müller: „Die Bedarfsdeckung in Bayern ist hervorragend“

Anlässlich des heute im Bundeskabinett vorgelegten vierten Zwischenberichts zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes stellt Bayerns Familienministerin Emilia Müller klar:

„Die bayerischen Kommunen stellen bereits mehr als 100.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung, zu Beginn des Jahres 2008 waren es noch 44.415 Plätze. Damit gibt es Plätze für fast die Hälfte der ein- und zweijährigen Kinder, für die seit 1. August der Rechtsanspruch gilt. Bewilligt wurden von meinem Haus sogar bereits 111.000 Plätze. Dies entspricht einer landesweiten Quote von 52 Prozent der Kinder von 1 bis unter 3 Jahren. Entscheidend ist aber nicht die Quote, sondern ob genügend Plätze vorhanden sind. Bayern steht hier hervorragend da: Nahezu alle Kommunen bieten ein bedarfsgerechtes Angebot für die 1 bis unter 3 Jährigen an.“

Der vierte Zwischenbericht stellt den Stand des Ausbaus der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in 2012 dar und ist somit nicht mehr aktuell. Die Kommunen in Bayern haben enorme Anstrengungen unternommen und dank der großzügigen Förderung durch den Freistaat ausreichend Betreuungsplätze schaffen können, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. August 2013 zu erfüllen. Lediglich in den Ballungsräumen besteht noch Nachholbedarf. Deswegen haben der Bund und der Freistaat das Sonderinvestitionsprogramm bis 2014 verlängert, damit die beantragten Baumaßnahmen zu Ende geführt und vorhandene Lücken geschlossen werden können.

StMASFI, PM v. 20.11.2013