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StMBKWK: Ausbau kooperativer Promotionen nützt den Hochschulen für angewandte Wissenschaften mehr als ein Promotionsrecht

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Bayerns Wissenschaftsminister Ludwig Spaenle hält wenig vom Vorstoß Schleswig-Holsteins, Fachhochschulen das Promotionsrecht zu übertragen. Zielführender ist es für ihn, die Möglichkeiten der kooperativen Promotion konsequent auszubauen.

„Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften – Fachhochschulen zeichnen sich durch einen ausgeprägten Praxisbezug und eine zielgenaue Ausrichtung auf die konkreten beruflichen Anforderungen aus. Zudem sind sie durch ihre anwendungsorientierte Forschungsarbeit wichtige Kooperationspartner für Unternehmen und Innovationsmotoren der Region. Das ist ihre große Stärke.“

Dieses eindeutige Profil drohe durch Vorstöße wie jüngst aus Schleswig-Holstein zu verwässern.

„Selbstverständlich sollen Absolventen der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften promovieren können. In Bayern haben wir deshalb bereits 2011 die kooperative Promotion, also die Mitwirkung eines Fachhochschulprofessors oder einer Fachhochschulprofessorin an einem Promotionsverfahren, gesetzlich verankert.“

Jetzt gelte es, die gesetzlich geschaffenen Möglichkeiten auch auszuschöpfen.

„Was wir brauchen sind mehr Graduiertenkollegs und Promotionsstudiengänge, in denen Professoren von Unis und Hochschulen für angewandte Wissenschaften eng zusammenarbeiten und die Promovierenden so von den spezifischen Stärken beider Hochschultypen profitieren können.“

Darauf will Spaenle verstärkt hinwirken. Der Vorstoß Schleswig-Holsteins erinnert Spaenle hingegen an die Gesamthochschulen der siebziger Jahre.

„Diesen Griff in die hochschulpolitische Mottenkiste sollten wir den Hochschulen ersparen“, so Spaenle.

StMBKWK, PM v. 21.11.2013