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Landtag: Kunst- und Rechtsausschuss – Justizminister räumt Versäumnisse im Fall Gurlitt ein

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Der Fall Gurlitt, der Schlaglichter auf ein dunkles Kapitel in der deutschen Geschichte wirft und international für Aufsehen sorgt, beschäftigt nun auch den Bayerischen Landtag: Am 27. November 2013 standen im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst erstmals Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback und Kunstminister Ludwig Spaenle (beide CSU) sowie der Augsburger Staatsanwalt Reinhard Nemetz und die Leiterin der Taskforce „Schwabinger Kunstfund“, Ingeborg Berggreen-Merkel, den Abgeordneten Rede und Antwort.

In seinem ausführlichen Bericht räumte der Justizminister Versäumnisse der Behörden – auch seiner Behörde – ein:

„Bund und Länder hätten hier früher mehr Experten an die Provenienzrecherche setzen müssen, um in kurzer Zeit zu validen Ergebnissen zu kommen“, zeigte sich Bausback überzeugt.

Aus Sicht der Opposition blieben vorerst weiterhin viele Fragen zum sensationellen Münchner Kunstfund unbeantwortet.

In seinem Bericht wertete der Justizminister die Provenienzrecherche als „Dreh- und Angelpunkt“ für die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren, aber auch für die Fragen, wem die Bilder denn nun gehören:

„Gehören sie Herrn Gurlitt oder gehören sie entrechteten jüdischen Opfern und deren Nachfahren oder aber gehören sie der Bundesrepublik Deutschland?“

Um bei diesen Fragen nun rasch zu Ergebnissen zu kommen, hätte er am 8. November 2013 eine Bund-Land-Besprechung in seinem Haus einberufen, bei der unter anderem die Einrichtung einer qualifizierten Task Force von mindestens sechs Experten unter der Leitung von Dr. Ingeborg Berggreen-Merkel beschlossen worden sei.

„Die Recherche hat lange – zu lange – gedauert“

Bausback räumte unumwunden ein, dass die Provenienzrecherche „lange – zu lange“ gedauert habe:

„Aus heutiger Sicht ist zu kritisieren, dass die beteiligten Stellen des Bundes und des Freistaates – und damit meine ich auch mein Haus – nicht früher und nachhaltiger darauf hingewirkt haben, dass die Sachverständige mehr Manpower zur schnelleren Aufklärung erhält“, erklärte der Justizminister.

So war von der Staatsanwaltschaft zunächst nur eine Expertin der Bayerischen Gemäldesammlungen eingesetzt worden. Auf der anderen Seite verwahrte er sich aber gegen die Kritik seitens der Opposition, dass der vor eineinhalb Jahren gemachte Kunstfund erst jetzt veröffentlicht wurde: Ausgangspunkt sei kein bloßer „Kunstfund“ gewesen, sondern eine „strafprozessuale Zwangsmaßnahme im Rahmen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens“.

Auf den Aspekt des von den Behörden zu wahrenden Steuergeheimnisses verwies auch der Leitende Augsburger Staatsanwalt Reinhard Nemetz. Zu dem Vorwurf, es sei unverhältnismäßig gewesen, die Kunstsammlung von Cornelius Gurlitt zu beschlagnahmen, sagte Nemetz:

„Hätten wir nichts getan, säßen wir alle nicht hier und der Beschuldigte nach wie vor auf seinem Kunstschatz.“

Nach einem Zwischenbericht der Sachverständigen vom 11. November 2013 umfasst der Fund 1280 Werke, von denen 977 Werke auf ihre Herkunft genau zu überprüfen seien. Die Experten vermuten, dass davon 384 Werke der sogenannten „entarteten“ Kunst zuzurechnen seien. Bei 593 Werken sei zu prüfen, ob es sich um sogenannte „NS-Raubkunst“ handelt, also um Werke, die jüdischen Mitbürgern geraubt oder abgenötigt worden waren. Zur Klärung der Provenienz und der Eigentumsverhältnisse sollen diese Bilder unter www.lostart.de ins Internet eingestellt werden; bei 118 Werken sei dies nach Auskunft von Task Force-Leiterin Berggreen-Merkel in Kürze möglich.

„Wir werden unter größtem Druck arbeiten“, versprach sie.

Die verbleibenden rund 300 Werke wurden nach Einschätzung der Experten entweder von Künstlern aus der Familie Gurlitt gefertigt oder sind nach 1945 entstanden. Diese Werke, die Gurlitt zweifelsfrei gehören, sollen ihm zurückgegeben werden, allerdings, so der Münchner Generalstaatsanwalt Christoph Strötz, habe sich der Beschuldigte bislang nicht bereit erklärt, die Bilder entgegenzunehmen.

„Bekannteste Adresse der Kunstgeschichte“

„Wir können nicht erwarten, dass so wertvolle Kunstgegenstände wieder in eine Münchner Wohnung, der derzeit bekanntesten Adresse der Kunstgeschichte, gebracht werden“, meinte dazu Isabell Zacharias, die hochschulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion.

Sie wertete die Vorgänge um den spektakulären Münchner Kunstfund als eine „Riesen-Blamage“ für Bayern. Auch aus Sicht ihres Fraktionskollegen Georg Rosenthal ist daraus ein Schaden für Deutschland und den Freistaat entstanden. Sepp Dürr von Bündnis 90/Die Grünen wies auf das Washingtoner Abkommen hin, in dem sich die Bundesrepublik international zu einer raschen Abwicklung beim Umgang mit NS-Raubkunst verpflichtet habe.

„Davon kann hier keine Rede sein“, stellte Dürr fest.

Im Gegenteil: Von der Staatsanwaltschaft sei in der denkbar ineffizientesten Weise vorgegangen worden.

Gurlitt verweigerte Terminabsprache

Wie Leitender Staatsanwalt Reinhard Nemetz am darauf folgenden Sitzungstag im Rechtsausschuss weiter ausführte, habe die Staatsanwaltschaft Augsburg mindestens zehnmal versucht, telefonisch oder schriftlich Kontakt mit Gurlitt aufzunehmen. Im Januar dieses Jahres sei Gurlitt angeboten worden, die ihm zweifelsfrei gehörenden Bilder zurückzubekommen. Gurlitt habe damals aus persönlichen Gründen um Terminverschiebung gebeten und seitdem weder auf telefonische noch schriftliche Kontaktversuche reagiert.

„Wir wussten um das Alter des Beschuldigten“, sagte Nemetz.

Mitarbeiter seiner Behörden hätten deshalb sogar den Kontakt zu Gurlitts Hausmitbewohnern in Schwabing gesucht, um sicher zu gehen, dass bei dem 80-Jährigen alles in Ordnung ist.

Auch für die Task Force „Schwabinger Kunstfund“ war Gurlitt bislang nicht zu erreichen. Justizminister Bausback unterstrich im Landtag sowohl vor dem Kunst- als auch vor dem Rechtsausschuss, dass Bund und Land alles tun werden, um mit Herrn Gurlitt zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen, die größtmögliche Restitution – also die Rückgabe von während des Nationalsozialismus enteigneten und geraubten oder im Notverkauf weit unter dem Wert abgegebenen Vermögenswerten an ihre rechtmäßigen Eigentümer – einschließt.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Aus den Ausschüssen v. 27.11.2013 (von Katja Helmö)