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Bayerischer Bezirketag: Zum Koalitionsvertrag – Dr. Günther Denzler: „Bundesleistungsgesetz muss nun rasch kommen“

28. November 2013 by Klaus Kohnen

Der Bayerische Bezirketag begrüßt, dass das Thema Inklusion von Menschen mit Behinderung im Koalitionsvertrag (PDF, 970 KB) eine wichtige Rolle spielt.

„Nun muss rasch das Bundesleistungsgesetz kommen!“, fordert der Erste Vizepräsident des Bayerischen Bezirketags, Dr. Günther Denzler. „Aus Sicht der Bezirke ist es notwendig, den gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen für mehr Inklusion einen sicheren gesetzlichen Rahmen zu geben.“

Dies fordere der Bayerische Bezirketag seit vielen Jahren.

Dazu gehöre insbesondere die Entlastung der hier an vorderster Stelle stehenden Kommunen in Bayern. Die Verankerung eines Bundesleistungsgesetzes im Koalitionsvertrag sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es dürfe, so Denzler, dabei nicht zu Verzögerungen kommen. Eine zeitnahe Umsetzung des künftigen Teilhabegesetzes sei dringend geboten.

„Handeln ist das Gebot der Stunde!“

Ausdrücklich begrüßt Denzler zudem die Zielvorgabe, den Übergang aus den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern. Davon versprechen sich die Bezirke eine Unterstützung ihrer in die gleiche Richtung gehenden Förderprojekte.

Ausdrückliche Zustimmung des Bayerischen Bezirketages findet das Ziel der Koalition, einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einzuführen, der insbesondere Menschen mit Demenzerkrankungen bessere und passgenaue Leistungen sichern soll. Der von der Koalition als Sofortmaßnahme vorgesehene Ausbau der schon bestehenden Betreuungsleistungen sei dringend notwendig.

„Stillstand darf es hier nicht geben!“, fordert Denzler.

Im Blick auf die Kultur sollte verstärkt berücksichtigt werden, dass immer mehr alte Menschen Bildungs- und Kulturangebote nutzen. Auch die Umsetzung der UN-Konvention sei eine Zukunftsaufgabe.

„Aus Sicht der Bezirke muss sich die Kulturarbeit also sowohl den Herausforderungen des demographischen Wandels als auch der Inklusion stellen“, so Denzler.

Das Bekenntnis im Koalitionsvertrag, demzufolge ein neues Vergütungssystem in der Psychiatrie und Psychosomatik schwerst psychisch Erkrankte nicht benachteiligen dürfe, wird vom Bayerischen Bezirketag ebenso begrüßt. Doch wegen der folgenden pauschalen Forderung nach einer Verkürzung der Verweildauer drohe dies ein Lippenbekenntnis zu bleiben, fürchtet der Erste Vizepräsident. Denn die durchschnittliche Verweildauer in Bayern liege heute mit 22 Tagen ohnehin schon um 50 Prozent niedriger, als vor 20 Jahren. Zudem sei sie je nach Schwerpunkt der Krankheitsbilder von Klinik zu Klinik höchst unterschiedlich. Ohne entsprechende übergreifende Alternativen in der Sozialgesetzgebung sei eine weitere Verkürzung der Aufenthaltsdauer für schwerer psychisch erkrankte Menschen nicht denkbar. Dies werde, so Denzler, im Koalitionsvertrag leider nicht hinreichend berücksichtigt.

Bayerischer Bezirketag, PM v. 28.11.2013

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Demografie/ Integration, Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales Schlagwörter: Bayerischer Bezirketag, Bundesteilhabegesetz, Inklusion, Koalitionsvertrag, Pflegebedürftigkeitsbegriff, Sozialgesetzbuch (SGB)

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