Gesetzgebung

Bayerischer Gemeindetag: Koalitionsvertrag enthält überwiegend Positives für die Gemeinden und Städte

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Der Bayerische Gemeindetag ist mit dem vorgelegten Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD zufrieden.

Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl: „Der Koalitionsvertrag greift viele Forderungen des Bayerischen Gemeindetags auf und könnte zu spürbaren Entlastungen für Gemeinden, Landkreise und Städte führen. Vor allem die geplante jährliche Entlastung von 5 Milliarden Euro durch eine Reform der Eingliederungshilfe von behinderten Menschen ist hervorzuheben. Wenn hierdurch die Landkreise und Bezirke massiv entlastet werden, muss dies zu einer erheblichen Senkung der Bezirks- und Kreisumlagen in Bayern führen. Darauf werden die Gemeinden und Städte bestehen.“

Auch die angekündigte letzte Stufe der Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund ist laut Brandl ein positives Zeichen.

Brandl: „Damit werden die Kommunen um 1,1 Milliarden Euro entlastet. Auch begrüßen wir, dass die neue Bundesregierung jeder weiteren Einschränkung der Daseinsvorsorge durch EU-Politiken offensiv entgegen treten will und auf die strikte Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips dring.“

Als Wermutstropfen bezeichnete Brandl allerdings fehlende Aussagen im Koalitionsvertrag zur finanziellen Förderung des Bundes beim Breitbandausbau:

„Den Bürgerinnen und Bürgern 50 MBit/sec bis 2018 zu versprechen ohne Zusage, woher das Geld dafür kommen soll, ist ein großes Wagnis. Der Bund sollte keine Erwartungen wecken, die er selbst nicht erfüllen wird. Hier hoffen Bayerns Gemeinden und Städte auf die weitreichenden Zusagen des bayerischen Finanzministers.“

Bayerischer Gemeindetag, PM v. 28.11.2013