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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Staatskanzlei: Staatsministerin Haderthauer zum Bundesrat am 29. November 2013

28. November 2013 by Klaus Kohnen

Schulobstprogramm eine Erfolgsgeschichte, zusätzliche Fördermittel schnellstmöglich Kindern zugutekommen lassen / Anti-Doping Gesetz braucht Biss  / E-Mobilität ist Megathema der Zukunft, Verbreitung sparsamer und klimafreundlicher Autos auch über Privilegierungen im Straßenverkehrsrecht fördern

Zum Schulobstgesetz

„Die gesunde Ernährung unserer Kinder liegt uns am Herzen“, so Bayerns Staatskanzleiministerin Christine Haderthauer.

Bayern will nach Aussage der Ministerin das erfolgreiche Schulfruchtprogramm noch attraktiver machen und bringt hierzu einen Gesetzesantrag im Bundesrat ein.

Haderthauer: „Gesunde Esskultur beginnt von klein auf. Zu dem Apfel, in den ein Grundschulkind beißt, greift auch noch der Jugendliche. Unser Ziel ist, die Akzeptanz für Obst und Gemüse zu verbessern. Wir wollen Kinder frühzeitig an gesundes Essen heranführen und damit die Ernährungsgewohnheiten langfristig ändern.“

Die Ministerin verwies auf die große Resonanz des Schulfruchtprogramms im Freistaat, wonach über drei Viertel der bayerischen Grundschulen an dem Programm teilnehmen. 350 000 Schülerinnen und Schüler erhalten damit einmal in der Woche kostenlos Schulobst. Der Freistaat stellt jährlich rund drei Millionen Euro zur Verfügung, weitere bis zu 3.1 Millionen Euro kommen bisher aus Brüssel.

Haderthauer: „Wir geben uns mit dieser Erfolgsgeschichte nicht zufrieden. Die Europäische Union wird künftig ihren Kofinanzierungsanteil von 50 auf 75 Prozent aufstocken. Die Initiative der Staatsregierung soll sicherstellen, dass die zusätzlichen Fördermittel möglichst rasch und umfassend unseren Kindern zugutekommen. Wenn wir mit jedem Euro aus Landesmitteln drei weitere aus Europa einsetzen, können weitere Einrichtungen teilnehmen.“

Zur Dopingbekämpfung

Bayern lehnt nach den Worten von Staatsministerin Christine Haderthauer den baden-württembergischen Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Dopingbekämpfung ab.

Haderthauer: „Der Gesetzentwurf zum Doping geht in die richtige Richtung, springt aber zu kurz. Wir brauchen dringend ein umfassendes Anti-Doping-Gesetz mit einem effektiven strafrechtlichen Instrumentarium. Eine wirksame Dopingbekämpfung braucht ein Anti-Doping-Gesetz mit Biss.“

Doping widerspricht den ethischen Grundprinzipien der Fairness im Sport, es gefährdet die Gesundheit der Betroffenen und schädigt den Ruf des Spitzensports.

„Da der Sport selbst nicht wirkungsvoll Dopingverstöße unterbinden kann, muss der Gesetzgeber handeln. Grundpfeiler einer strafrechtlichen Dopingbekämpfung ist die uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit. Nur mit einer Sanktionierung des Besitzes von Dopingmitteln ab dem ersten Milligramm können die Strafverfolgungsbehörden der enormen Verbreitung dieser Substanzen effektiv entgegenwirken und so den Handel zurückdrängen“, erklärte die Ministerin.

Zum Straßenverkehrsgesetz

Bayern unterstützt Bundesratsinitiativen von Hamburg und Baden-Württemberg, wonach Kommunen Elektroautos sowie besonders umweltfreundliche Fahrzeuge durch das Ausweisen von gebührenfreien Parkflächen privilegieren können.

Haderthauer: „Das Thema E-Mobilität ist ein Megathema unserer Zeit. Damit einher geht der Schutz von Umwelt und Klima. Sparsamen und klimafreundlichen Autos mit alternativen Antrieben gehört die Zukunft. Um deren Verbreitung voranzutreiben, hilft auch das Straßenverkehrsrecht: Die Reservierung von kostenlosen Parkplätzen durch Kommunen erleichtert den Fahrern elektrischer und besonders umweltfreundlicher Autos den Alltag. Von der Schaffung von privilegiertem Parkraum, verbunden mit speziell eingerichteten Ladestationen für Elektroautos, sind zusätzliche Kaufanreize zu erwarten.“

Bayern setzt nach den Worten von Haderthauer auf die Elektromobilität:

„Wir haben das Potential, um mit unseren Premiumherstellern, innovativen Zulieferern sowie einer weltweit anerkannten Forschungslandschaft zum Elektromobilitätsland Nummer 1 zu werden.“

Staatskanzlei, PM v. 28.11.2013

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Kategorie: Bauen/ Wohnen/ Verkehr, Bildung/ Forschung/ Kultur, Bund (Positionen des Freistaats), Familie, Kinder & Jugend, Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Schulen, Verwaltung Schlagwörter: Doping, Doping/Spielmanipulationen (Rechtsrahmen), Handlungsfelder, Mobilität, Schulobstgesetz (SchulObG), Sport (Doping/Hooligans/Spielmanipulationen), Strafrecht/Strafprozessrecht

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