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StMFLH: Nein zur Umkehr der Föderalismusreform beim öffentlichen Dienstrecht

29. November 2013 by Klaus Kohnen

„Bayern hat die durch die Föderalismusreform gewonnenen Kompetenzen im öffentlichen Dienstrecht umfassend und klug genutzt. Daher ein klares „Nein“ zu etwaigen Bestrebungen für eine Umkehr der Föderalismusreform“, betonte Finanzstaatssekretär Johannes Hintersberger auf der Landesversammlung des CSU-Arbeitskreises Öffentlicher Dienst am Freitag (29.11.) in München.

Der öffentliche Dienst in Bayern sei nach den Worten von Hintersberger leistungsfähig und fit für die Zukunft:

„Wir werden uns nicht auf dem Erreichten ausruhen, sondern den erfolgreich begonnenen Weg auch in der neuen Legislaturperiode fortsetzen“.

So soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst im konstruktiven Dialog mit den Beschäftigten weiter verbessert werden. Der öffentliche Dienst habe hier eine Vorbildfunktion inne. Es gebe bereits gegenwärtig vielfältige Möglichkeiten, die weit über das hinausgingen was in der Wirtschaft geboten werde. Im „Rennen um die besten Köpfe“ profitiere Bayern von einer guten Haushaltspolitik und Wirtschaftslage. So stehe Bayern bei der Besoldung im Bundesvergleich mit an der Spitze und habe mit der einheitlichen Leistungslaufbahn und über 34.000 zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten die Vorreiterrolle übernommen.

Ein klares Bekenntnis legte Hintersberger zum Berufsbeamtentum im Lehrerbereich ab. Beamtinnen und Beamte dürften im Gegensatz zu Angestellten nicht streiken. Wenn angestellte Lehrerinnen und Lehrer, wie zum Beispiel in Berlin und Rheinland-Pfalz streikten, seien die Leittragenden die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern. Eine lückenlose, „streikfeste“ Unterrichtsversorgung sei Voraussetzung für eine gute Ausbildung. Ein funktionierender Schulbetrieb sei sowohl mit Blick auf die erfreulich zunehmende Berufstätigkeit von Frauen wie auch im Interesse der Arbeitgeber unerlässlich.

Der öffentliche Dienst in Bayern sei hervorragend aufgestellt, lobte Hintersberger. Das neue Dienstrecht sorge für noch mehr Effizienz, Motivation und Leistung. Die modulare Qualifizierung mit dem System des lebenslangen Lernens qualifiziere passgenau für jeweilige Aufgaben.

StMFLH, PM v. 29.11.2013

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