Gesetzgebung

Staatskanzlei: Auswirkungen des Koalitionsvertrages Bund auf Bayern

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Seehofer: „Bayerische Kernforderungen prägen Inhalt des Berliner Koalitionsvertrages / Solide Finanzen, bessere Infrastruktur, massive Zukunftsimpulse für Forschung und Bildung“

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung über die Auswirkungen des Koalitionsvertrages Bund auf Bayern beraten. Die Umsetzung wird in vielen Fachbereichen Folgen auf die Regierungspolitik auch auf Landesebene haben.

Seehofer: „Die gesamte Bayerische Staatsregierung und auch ich persönlich sind hochzufrieden mit den Inhalten des Koalitionsvertrages. Denn alle wesentlichen bayerischen Kernforderungen haben Eingang in die Koalitionsvereinbarung gefunden und prägen das Vertragswerk. Mit dem Stopp der Neuverschuldung im Bundeshaushalt ist die bayerische Kernforderung für solide Finanzen erfüllt. Mit dieser Koalition wird es keine Eurobonds geben. Sie steht für eine Stabilitätsunion und keine Schuldenunion in Europa. Genau das hat Bayern zur Überwindung der Eurokrise stets gefordert und nun wird es Richtschnur für das Handeln der Bundesregierung in der gesamten neuen Legislaturperiode.“

Seehofer verwies darauf, dass mit dem Verzicht auf Steuererhöhungen ein weiteres bayerisches Kernanliegen für solide Finanzen erfüllt ist:

„Keine Steuererhöhungen, weder direkte noch indirekte durch Abbau von Steuervergünstigungen bedeutet insbesondere für den Mittelstand und kleine Unternehmer, dass ihr Spielraum für Prosperität erhalten bleibt. Das belohnt die Leistungsträger in unserer Gesellschaft und stellt sicher, dass weiter neue Arbeitsplätze entstehen können. Mit der steuerlichen Besserstellung von Alleinerziehenden sorgen wir für mehr soziale Balance im Steuersystem. Und mit der Beibehaltung der Gewerbesteuer festigen wir die finanzielle Basis der Kommunen.“

Der Ministerpräsident verwies darauf, dass auch das bayerische Anliegen einer grundlegenden Reform des Länderfinanzausgleichs im Koalitionsvertrag steht:

„Noch in dieser Legislaturperiode wird parallel zur anhängigen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eine Kommission Ergebnisse zur Reform des Länderfinanzausgleichs vorlegen. Damit ist unsere Forderung, einen gerechteren Länderfinanzausgleich zu erhalten, auf einem guten Weg.“

Staatskanzleiministerin Christine Haderthauer machte deutlich, dass vom Koalitionsvertrag massive Impulse für die Zukunft, für bessere Infrastruktur, mehr Forschung und bessere Bildung überall in Deutschland ausgehen werden.

Haderthauer: „Dieser Koalitionsvertrag steht zudem für eine gerechte Sozialpolitik: Die Mütterrente kommt, wie Bayern es gefordert hat. Das von uns durchgesetzte Betreuungsgeld bleibt und es wird auch sonst keine Kürzungen bei den Familienleistungen geben. Damit garantieren wir den Familien die finanzielle Sicherheit, die sie brauchen.“

Ministerin Haderthauer weiter: „Auch für unsere bayerischen Kommunen ist der Koalitionsvertrag ein großer Schritt nach vorne. So werden sie durch ein Bundesteilhabegesetz künftig bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung kräftig entlastet. Bei einem bundesweiten Volumen von 5 Milliarden Euro pro Jahr können unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Bayern mit über 700 Millionen Euro Entlastung jedes Jahr rechnen. Zudem sollen die Kommunen künftig die Möglichkeit erhalten, Konversionsflächen unter Marktpreis erwerben zu können, um dort bezahlbaren Wohnraum oder andere Vorhaben im Sinne des Gemeinwohls schaffen zu können. Beim Thema Mietmarkt wird auch die erweiterte Mietpreisbremse helfen, durch die bei Wiedervermietungen in angespannten Wohnungsmärkten die Mieterhöhung auf 10 Prozent über der ortsüblichen Miete beschränkt werden kann.“

Haderthauer machte auch deutlich, dass die Verkürzung der Verfahrensdauer der Asylverfahren auf drei Monate eine deutliche Entspannung der Unterbringungssituation von Asylbewerbern mit sich bringen werde.

Die Staatskanzleiministerin betonte die Bedeutung der Erhöhung der Bundesmittel für die Verkehrsinfrastruktur:

„Diese Investitionen sind für Bayern als Transit- und Flächenland besonders wichtig. Denn gut ausgebaute und instandgehaltene Verkehrswege sind die Lebensadern für einen vitalen Wirtschafts- und Tourismusstandort Bayern. Nur gerecht ist, dass künftig auch die Fahrer ausländischer PKW über eine Maut an den Kosten für die Nutzung unserer Autobahnen beteiligt werden.“

Haderthauer verwies darauf, dass im Koalitionsvertrag auch der von der Bayerischen Staatsregierung beschlossene sanfte Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen verbindlich festgeschrieben ist. Das ist hilfreich bei der Absicherung einer Kostenbeteiligung des Bundes beim Hochwasserschutz an der Donau.

Auch die Barrierefreiheit komme weiter voran: „Das vorgesehene Bahnhofsmodernisierungsprogramm des Bundes mit verbindlichem Fahrplan zum barrierefreien Aus- und Umbau aller größeren Bahnhöfe, gibt uns kräftigen Rückenwind für unser Ziel, im öffentlichen Raum in Bayern in zehn Jahren komplett barrierefrei zu sein. Bayern geht mit seinem ehrgeizigen Programm Barrierefreiheit 2023 voran, der Bund reiht sich mit diesem Koalitionsvertrag ein, um den Alltag für Menschen mit Behinderung zu erleichtern“, so die Ministerin.

Haderthauer kündigte zudem an, dass Bayern zügig von der beschlossenen Länderöffnungsklausel zur Regelung von Mindestabständen von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung Gebrauch machen werde.

„Bayern will die Energiewende im Einklang mit Mensch und Natur gestalten“, so die Staatskanzleiministerin abschließend.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, PM v. 03.12.2013

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