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Staatskanzlei: Betreuungsgeld ist ein echtes Erfolgsmodell

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Familienministerin Emilia Müller hat im heutigen Ministerrat eine erste Bilanz zum Betreuungsgeld gezogen.

„Das Betreuungsgeld ist ein echtes Erfolgsmodell. Bis heute haben es bereits mehr als 70 Prozent der anspruchsberechtigten Eltern in Bayern beantragt. Dies zeigt, wie wichtig das Betreuungsgeld für junge Eltern ist, die ihr ein- oder zweijähriges Kind selbst betreuen oder die Betreuung privat organisieren wollen“, so Müller.

In Bayern vollzieht das Zentrum Bayern Familie und Soziales – kurz ZBFS – das Betreuungsgeld. Bislang hat das ZBFS knapp 33.000 Antragsformulare an Familien in Bayern versandt. Über 23.300 Anträge davon sind bereits wieder an das ZBFS zurückgesandt worden.

„Die Zahlen verdeutlichen, dass die Einführung des Betreuungsgeldes goldrichtig war. Dadurch haben wir die nötige Balance zum Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für Ein- und Zweijährige seit August 2013 geschaffen. Denn welche Betreuungsform einem Kind gut tut, hängt maßgeblich von Alter und Entwicklung des Kindes und von der Familiensituation ab. Und das können die Eltern am besten beurteilen. In Bayern geben wir Eltern echte Entscheidungsfreiheit, denn wir setzen auf beides: den bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung und das Betreuungsgeld“, so die Ministerin.

Das Betreuungsgeld erfülle auch eine wichtige Brückenfunktion zum richtigen Zeitpunkt für den Eintritt in die Krippe.

„Betreuungsgeld wird nicht nur an diejenigen Eltern bezahlt, die ganz auf eine externe Betreuung verzichten. Auch wenn man beispielsweise die Betreuung für sein Einjähriges zunächst noch für einige Monate ohne öffentlich geförderte Betreuungsangebote organisiert, besteht für diesen Zeitraum Anspruch auf Betreuungsgeld“, so Müller abschließend.

Betreuungsgeld erhalten seit August dieses Jahres bundesweit Eltern von ein- und zweijährigen Kindern, die für ihr Kind keinen staatlich geförderten Krippenplatz in Anspruch nehmen. Nähere Informationen erhalten Eltern über das zentrale „Servicetelefon Betreuungsgeld“ des ZBFS unter 0931/32090929, per E-Mail unter betreuungsgeld@zbfs.bayern.de und auf www.betreuungsgeld.bayern.de.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, PM v. 03.12.2013