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Bayerischer Städtetag: Maly zum kommunalen Finanzausgleich – „Solides Ergebnis“

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„Die Verhandlungen über den kommunalen Finanzausgleich 2014 haben ein solides Ergebnis erzielt“, erklärt der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Nürnbergs Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly, der in diesem Jahr für die kommunalen Spitzenverbände Verhandlungsleiter der Gespräche mit dem Finanzminister, dem Innenminister und dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Bayerischen Landtags war:

„Der kommunale Finanzausgleich ist kein vorweihnachtlicher Gnadenakt, sondern es geht um die existenziellen Bedürfnisse der bayerischen Bevölkerung. Den Kommunen steht über den Finanzausgleich ein Anteil aus gemeinsamen Steuerquellen von Bund und Land zu.“

Zum 1. Januar 2014 gilt der Verfassungsgrundsatz, dass der Staat den Gemeinden eine angemessene Finanzausstattung gewährleisten muss (redaktionelle Anmerkung: vgl. hier).

Maly: „Dieser Grundsatz hat von den insgesamt fünf Verfassungsänderungen, die beim Volksentscheid im September anstanden, mit 91,6 Prozent die größte Mehrheit der Wähler erhalten. Nun muss der gute Verfassungsgrundsatz tatsächlich mit Leben erfüllt werden.“

Maly: „Leider ist es zu keiner neuerlichen Erhöhung des Anteils der Kommunen am allgemeinen Steuerverbund von 12,75 gekommen. Allerdings sorgen die steigenden Steuereinnahmen für einen Aufwuchs bei den Schlüsselzuweisungen um 84,6 Millionen Euro auf 2,9 Milliarden Euro. Ein Lichtblick ist die Anhebung beim KFZ-Steuerersatzverbund um 1,5 Prozent auf 52,5 Prozent (23 Millionen Euro), der zu einer Anhebung bei den Straßenunterhaltspauschalen führt. Außerdem steigen die Investitionspauschalen um 50 Millionen Euro und die Schulbaumittel um 17 Millionen Euro. Gegenüber dem Vorjahr konnten die kommunalen Spitzenverbände insgesamt 215 Millionen Euro mehr erreichen. Damit erreicht das Finanzausgleichsvolumen die Rekordmarke von 8,04 Milliarden Euro.“

Der Großteil dieser Mittel stärkt über die Schlüsselzuweisungen die Verwaltungshaushalte der Kommunen.

Wichtig ist auch, dass der Finanzminister zugesagt hat, die auf Bayern entfallenden Bundesmittel für die Eingliederungshilfe vollständig an die zuständigen kommunalen Ebenen, insbesondere die Bezirke weiterzugeben. Ebenso werden die im Koalitionsvertrag zugesagten auf Bayern entfallenden Bundesmittel zur Krippenförderung vollständig an die Kommunen weitergereicht.

Maly warnt vor vorschnellen Schlüssen aus den Zahlen zum wachsenden Steueraufkommen:

„Meldungen über angeblich sprudelnde Steuerquellen können leicht zu falschen Schlüssen führen: Die Zahlen müssen kritisch interpretiert werden. Der genaue Blick auf die Zahlen ergibt, dass die Kommunen keineswegs im Geld schwimmen. Viele Städte und Gemeinden können ihre Haushalte nach wie vor nur über Ausgabenkürzungen ausgleichen. Dies führt zu einem weiteren Verlust in der Substanz von Gebäuden, Brücken und Straßen; betroffen sind zum Beispiel Schulen, Kindergärten, Bibliotheken, Hallenbäder sowie der öffentliche Nahverkehr. Der Investitionsbedarf für Unterhalt und für Sanierung von öffentlichen Einrichtungen ist unverändert hoch. Und nicht zu vergessen ist ein ganz dicker finanzieller Brocken: Die Ausgaben im Sozialbereich steigen rasant“.

So sind etwa in Bayern die Sozialausgaben seit dem Jahr 2000 um 65 Prozent auf 5,95 Milliarden Euro im Jahr 2012 gestiegen. Bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen lag der Anstieg im Zeitraum von 2000 bis 2011 bei 70 Prozent auf 2,2 Milliarden Euro jährlich. Allein für Errichtung und Betrieb von Kindertageseinrichtungen sind die Netto-Ausgaben von 2003 bis 2011 um das Fünffache auf 2,5 Milliarden Euro gestiegen.

Darüber hinaus wurde bei den diesjährigen Verhandlungen im kommunalen Finanzausgleich ein Akzent bei der Investitionsförderung sowie im Straßenunterhalt gesetzt. Im Einzelnen sind wichtige Ergebnisse der Verhandlungen zum Finanzausgleich:

  • Erhöhung der Schlüsselzuweisungen um 84,6 Millionen auf 2,9 Milliarden Euro
  • Erhöhung der Straßenunterhaltspauschalen um etwa 10 Prozent (23 Millionen Euro)
  • Erhöhung der Investitionspauschalen: allgemeine Investitionspauschale um 25 Millionen Euro
  • Erhöhung der Mindestinvestitionspauschale um 25 Millionen Euro
  • Anhebung der Fördermittel für den kommunalen Hochbau (insbesondere Schulbau und Kindertageseinrichtungen nach Artikel 10 FAG) um 17 Millionen Euro.
  • Darüber hinaus soll die durchschnittliche Förderquote bei Schulbaumaßnahmen von 35 auf 40 Prozent erhöht werden.

Bayerischer Städtetag, PM v. 05.12.2013