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StMIBV: Neues Banner ‚Rettungsgasse‘

9. Dezember 2013 by Klaus Kohnen

Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann hat heute in München ein neues Banner mit der Aufschrift ‚Rettungsgasse!‘ vorgestellt. Damit wird eine im Juni 2013 von Herrmann gestartete große Informationskampagne erweitert, um die Notwendigkeit der Rettungsgasse noch gezielter in das Bewusstsein der Autofahrer zu rücken.

„Zunächst wollen wir fünf Banner auf Autobahnbrücken der BAB 9 zwischen den Anschlussstellen Garching und Pfaffenhofen erproben sowie acht weitere auf der BAB 3 zwischen Wörth und Schwarzach“, erläuterte der Verkehrsminister. „Wenn sich unsere neuen Rettungsgassen-Banner bewähren, werden wir damit weitere besonders staugefährdete Autobahnabschnitte ausrüsten.“

Ergänzend präsentierte Herrmann Polizeifahrzeuge, die mit speziellen Hinweistexten zur Rettungsgassenbildung an den Leuchtbalken ausgestattet sind:

„Nachdem unser Pilotversuch erfolgreich verlaufen ist, werden wir diese Einsatzfahrzeuge bayernweit bei der Verkehrspolizei einführen.“

Die Informationskampagne zur Rettungsgasse hat das bayerische Innenministerium zusammen mit Vertretern des ADAC, des Bayerischen Rundfunks, der Landesverkehrswacht Bayern, des Landesfeuerwehrverbandes, des Bayerischen Roten Kreuzes, des Technischen Hilfswerks, des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmer, der Johanniter-Unfall-Hilfe, des Arbeiter-Samariter-Bundes, des Malteser Hilfsdienstes, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft sowie des Assistance Partner Vereins ins Leben gerufen.

„Damit setzen wir einen wichtigen Schwerpunkt bei unserem neuen Verkehrssicherheitsprogramm 2020 ‚Bayern mobil – sicher ans Ziel‘, um die oft schlimmen Unfallfolgen zu vermindern“, betonte Herrmann.

Das große Maßnahmenpaket umfasst unter anderem gezielte Verkehrsdurchsagen und spezielle Rettungsgassenhinweise auf modernen Schilderbrücken. Dazu kommt ein eigens entwickeltes Informations-Faltblatt, das beispielsweise durch die Stauberater des ADAC an die Autofahrer verteilt wird (auch unter www.sichermobil.bayern.de abrufbar).

Die Pflicht zur Bildung der Rettungsgasse ist in Paragraf 11 der Straßenverkehrs-Ordnung festgeschrieben. Darin heißt es: Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.

Herrmann: „Die einfache Faustregel heißt: Eins links – zwei rechts!“

Wie der Verkehrsminister betonte, gehören zu den Hilfsdiensten unter anderem auch Fahrzeuge mit gelbem Rundumleuchten wie Abschleppfahrzeuge. Zudem müsse die Rettungsgasse ausreichend breit sein, so Herrmann weiter, damit auch schweres Gerät wie Autokräne an die Unfallstelle gelangen könne. Der Seitenstreifen sei kein Ersatz für die Rettungsgasse.

„Die Rettungsgasse hilft Leben retten“, zog Herrmann als Fazit. „Das muss in die Köpfe der Autofahrer!“

StMIBV, PM v. 09.12.2013

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