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StMJ: Bayern verzichtet auf Weihnachtsamnestie für Strafgefangene

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Justizminister Bausback: „Der besonderen Bedeutung des Weihnachtsfests tragen wir im bayerischen Strafvollzug auf andere Weise Rechnung!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat heute in München erklärt, warum Bayern auch in diesem Jahr auf eine Weihnachtsamnestie für Strafgefangene verzichten wird.

„Gnade darf keine Frage der Jahreszeit sein, denn das würde zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung der Gefangenen führen. Eine Weihnachtsamnestie bevorzugt willkürlich Gefangene, deren Haftende zufällig in die Weihnachtszeit fällt. Warum soll aber derjenige benachteiligt werden, dessen Haftzeit zum Beispiel zu Ostern endet? Dafür gibt es keinen Grund“, so Bausback.

Der Minister weiter: „Das heißt aber nicht, dass in Bayern ausnahmslos alle Strafgefangenen Weihnachten hinter Gittern verbringen müssen. Wir tragen der besonderen Bedeutung des Weihnachtsfests auf andere Weise Rechnung. Sofern keine Flucht- oder Missbrauchsgefahr besteht, kann geeigneten Gefangenen Ausgang oder Urlaub gewährt werden. Im vergangenen Jahr konnten so rund 635 Gefangene (2011: 675 Gefangene) Weihnachten im Kreise ihrer Familie verbringen.“

Außerdem sieht das Bayerische Strafvollzugsgesetz vor, dass Gefangene unter bestimmten Voraussetzungen am vorhergehenden Werktag entlassen werden können, wenn das Strafende in die Zeit vom 22. Dezember biszum 6. Januar fällt. Im vergangenen Jahr wurden in Bayern 162 Gefangene (2011:230 Gefangene) in der Weihnachtszeit vorzeitig aus der Haft entlassen.

„Die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung gibt es nach dem Bayerischen Strafvollzugsgesetz übrigens auch, wenn das Haftende auf Ostern, Pfingsten oder andere gesetzlicheFeiertage fällt. So stellen wir sicher, dass alle Gefangenen gleich behandelt werden“, so Bausback abschließend.

StMJ, PM v. 10.12.2013