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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

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AKDB: Bürgerservice-Portal jetzt auch in Wiesbaden online

11. Dezember 2013 by Klaus Kohnen

Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat in Kooperation mit der AKDB und mit Unterstützung des Bundesinnenministeriums für das Bürgeramt ein Bürgerservice-Portal bereitgestellt. Mit diesem neuen umfassenden Online-Service ist die Stadt Wiesbaden am 10. Dezember in den Echtbetrieb gestartet.

„Ich freue mich sehr darüber, dass wir unseren Bürgern mit dem neuen Angebot Zeit und Wege ersparen. Als Service werden Dienstleistungen als Online-Dienste angeboten, dazu gehören Meldebestätigung, Aufenthaltsbescheinigung und Führungszeugnis. Der Zugang zu allen Online-Diensten ist frei“, sagte Wiesbadens Oberbürgermeister Sven Gerich.

Wiesbaden benötige eGovernment, es biete neben den Vorteilen für die Bürger auch Chancen zur Verwaltungsmodernisierung.

„Das Bürgerservice-Portal ist ein großer Schritt zur dienstleistungsorientierten und bürgerfreundlichen Verwaltung. Das Selbstverständnis der öffentlichen Verwaltung muss sich ändern, weil die Erwartungen unserer Bürger in Richtung einer optimierten, transparenten und barrierefreien Verwaltung steigen“, betonte der Oberbürgermeister.

Das Bürgerservice-Portal bietet deutliche Vorteile: Es nutzt den neuen Personalausweis und – für Nicht-EU-Bürger – den elektronischen Aufenthaltstitel zur sicheren Identifikation und Authentifizierung. Die für den Online-Dienst notwendigen Daten werden bei Ausweisnutzung fehlerfrei dem Ausweis entnommen. Die Weiterverarbeitung wird medienbruchfrei im Fachverfahren, wie beispielsweise dem Einwohnermeldewesen OK.EWO, abgeschlossen.

Die Staatssekretärin im Bundesinnenministerium und IT-Beauftragte der Bundesregierung, Cornelia Rogall-Grothe, bekräftigte das große Interesse des Bundes für innovative Handlungsfelder in Kommunen und begrüßte die Bereitstellung von Bürgerdiensten, die mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises genutzt werden können:

„Die Online-Ausweisfunktion bietet den Bürgern einen einfachen und zuverlässigen Schutz ihrer elektronischen Identität im Internet.“

Wiesbadens Ordnungsdezernent, Stadtrat Dr. Oliver Franz, betonte auf der Pressekonferenz die große Chance der neuen Portaltechnologie für Wiesbaden. Damit seien Verwaltungsdienstleistungen überall und rund um die Uhr verfügbar und die Bürger unabhängig von Ort und Öffnungszeiten der Verwaltung. Das Bürgeramt ist einer der am stärksten frequentierten Dienstleistungsbereiche in der Wiesbadener Stadtverwaltung.

„Deshalb ist das Bürgerservice-Portal gerade mit den Online-Diensten aus dem Meldebereich ein großer Schritt in eine moderne Verwaltung“, so Dr. Franz, der ankündigte, dass das Bürgerservice-Portal mit weiteren Diensten aus dem Meldebereich, dem Personenstandswesen und der Kfz-Zulassung ausgebaut werde.

„Mit dem Einsatz dieses Bürgerservice-Portals zeigt die Stadtverwaltung abermals, dass sie innovativ, modern, fortschrittlich und sehr dienstleistungsorientiert ist.“

Der Dezernent dankte allen Beteiligten, „die das Projekt so tatkräftig unterstützt haben“.

Der Vorstandsvorsitzende der AKDB, Alexander Schroth, äußerte sich aus der Sicht der Portal-Entwicklung:

„Wir freuen uns, dass unser Bürgerservice-Portal auch außerhalb Bayerns immer mehr Anklang findet. Der Einsatz in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden und die damit verbundene Entlastung der Verwaltung zeigen, dass der von uns verfolgte Ansatz eines übergreifenden Bürgerkontos ein weiterer richtiger Schritt in ein bürgerorientiertes eGovernment ist“, so Schroth.

Um das Bürgerservice-Portal betreiben zu können, benötigt die Stadt Wiesbaden eine spezielle Berechtigung des Bundesverwaltungsamtes. Damit legitimiert sich Wiesbaden, Online-Dienste, die mit der Internetfunktion des neuen Personalausweises genutzt werden können, anzubieten. Die Berechtigungsurkunden wurden vom Referatsleiter des Bundesverwaltungsamtes, Regierungsdirektor Klaus Wolter, an die Landeshauptstadt Wiesbaden übergeben.

AKDB, PM v. 11.12.2013

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