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StMBKWK: Berufsfachschulen in der Altenpflege nun schulgeldfrei

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Minister Spaenle: „Ausbildung von höchster Bedeutung für die Gesellschaft“ / Freistaat Bayern hat freiwilligen Zuschuss für Schulträger der Berufsfachschulen um gut ein Drittel erhöht

Im Schuljahr 2013/2014 können erstmals alle Schülerinnen und Schüler von privaten Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe schulgeldfrei ihre Ausbildung durchlaufen. Aufgrund eines deutlich erhöhten Zuschusses der freiwilligen Leistungen des Freistaats haben alle Schulträger von privaten Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe ihren Verzicht auf die Erhebung von Schulgeld gegenüber dem Freistaat erklärt.

Bildungsminister Dr. Ludwig Spaenle betonte: „Die Ausbildung von jungen Menschen in diesen Berufen ist gesellschaftlich von höchster Bedeutung. Deshalb bin ich froh, dass wir zum aktuellen Schuljahr die Zuschüsse des Freistaats so weit anheben konnten, dass kein privater Schulträger mehr Schulgeld von den jungen Menschen erheben muss.“

Im vergangenen Schuljahr hatten noch vier Fünftel der Berufsfachschulen von ihren Schülerinnen und Schülern Schulgeld erhoben.

Zum Schuljahr 2013/2014 hatte der Freistaat aber im Rahmen des Bildungsfinanzierungsgesetzes den Haushaltsansatz für die freiwilligen Leistungen zum Ausgleich für das Schulgeld, das private Schulen erheben können, angehoben. Bisher standen 12 Millionen Euro jährlich für die freiwilligen Leistungen für die privaten Berufsfachschulen für Altenpflege bzw. Altenpflegehilfe zur Verfügung, künftig ist der Betrag um gut ein Drittel höher und beläuft sich auf 16,455 Millionen Euro.

Rund 7.250 junge Menschen besuchen derzeit Berufsfachschulen für Altenpflege, weitere rund 1.800 Berufsfachschulen für Altenpflegehilfe.

StMBKWK, PM v. 11.12.2013