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Bayerischer Beamtenbund: Übernahme der Rente mit 63 Jahren für Beamte

13. Dezember 2013 by Klaus Kohnen

Keine voreiligen Schlüsse – konkrete Rentenregelung abwarten

„Jetzt muss erst die konkrete Ausgestaltung der rentenrechtlichen Regelungen abgewartet werden“, erklärt BBB-Chef Rolf Habermann zur Frage einer möglichen Übernahme der Rente mit 63 Jahren für Beamte.

In der Vergangenheit wurden sämtliche rentenrechtlichen Maßnahmen systemkonform auch für die Beamtinnen und Beamten übertragen. Es sei daher nur konsequent, dass die nun im Koalitionsvertrag vereinbarten Verbesserungen im gesetzlichen Rentensystem daraufhin überprüft werden.

„Ich bin sehr optimistisch, dass wir zusammen mit der Bayerischen Staatsregierung sachgerechte Lösungen für die Beamtinnen und Beamten des Freistaats Bayern finden“, betont Habermann.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD war vereinbart worden, dass ab dem 1. Juli 2014 langjährig Versicherte, die 45 Beitragsjahre nachweisen können, mit dem vollendeten 63. Lebensjahr abschlagsfrei in die Rente gehen können. Darüber hinaus wurde die verbesserte Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten vor 1992 festgelegt. Der Bayerische Beamtenbund steht bereits im engen Kontakt mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Entscheidend für eine Umsetzung der Regelungen ist, dass den Unterschieden beider Systeme Rechnung getragen wird und sich die Regelungen in das Gesamtgefüge des jeweiligen Systems einfügen.

Bayerischer Beamtenbund, PM v. 13.12.2013

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr Schlagwörter: 17/2871, Bayerischer Beamtenbund (BBB), Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)

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