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Universität Passau: Dirk Heckmann als Verfassungsrichter wiedergewählt

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Der Bayerische Landtag hat Prof. Dr. Dirk Heckmann, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht an der Universität Passau, in seinem Amt als nebenamtlicher Verfassungsrichter bestätigt.

Der Bayerische Landtag hat in seiner Sitzung vom 4. Dezember 2013 über die Besetzung verschiedener Gremien für diese Legislaturperiode entschieden. Zur Wahl standen unter anderem die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums und der Datenschutzkommission sowie die nichtberufsrichterlichen Mitglieder des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.

Als nebenamtlicher Verfassungsrichter wurde der Passauer Staatsrechtslehrer Dirk Heckmann im Amt bestätigt. Der Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht an der Universität Passau war 2003 erstmals in das höchste Gericht des Freistaates Bayern gewählt und 2008 wiedergewählt worden. Die Lehr- und Forschungsschwerpunkte des 53-jährigen liegen in den Bereichen Internetrecht, E-Government, Datenschutz, IT-Sicherheit und Sicherheitsrecht. Er ist sachverständiges Mitglied des Nationalen IT-Gipfels der Bundesregierung und im CSU Netzrat.

Universität Passau, PM v. 13.12.2013

Redaktioneller Hinweis: Eine Übersicht über die gewählten nichtberufsrichterlichen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs enthält die Mitteilung des Bayerischen Landtags v. 04.12.2013, LT-Drs. 17/196 (PDF, 210 KB).