Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerrat beschließt Leitlinien für den 2. Nachtragshaushalt 2014

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Söder: „Bayern ist das Land der soliden Finanzen / Der Haushalt ohne neue Schulden und die konsequente Schuldentilgung sind Markenzeichen des bayerischen Staatshaushalts / Steuerschätzung eröffnet nur begrenzte Spielräume für zusätzliche Ausgaben / Ausgabendisziplin ist die Leitlinie dieses Nachtrags / Gleichzeitig setzt der Freistaat seine Strategie kraftvoller Investitionen fort“

Der Ministerrat hat auf Vorschlag von Finanzminister Dr. Markus Söder Leitlinien für den 2. Nachtragshaushalt 2014 beschlossen.

Söder: „Der Freistaat Bayern hat mit dem Doppelhaushalt 2013/2014 und dem Bildungsfinanzierungsgesetz eine solide Basis für die Jahre 2013 und 2014 geschaffen. Im Jahr 2014 wird mit einem Ausgabevolumen von 48,4 Milliarden Euro ein Rekordniveau erreicht. Mehr als ein Drittel des gesamten Haushalts fließt in die Bildung.“

Im Doppelhaushalt 2013/2014 sind dies insgesamt fast 34 Milliarden Euro. Investitionsausgaben in Höhe von 5,74 Milliarden Euro in 2014 unterstützen die weitere wirtschaftliche Entwicklung in Bayern. Mit einer Investitionsquote von 11,8 Prozent liegt der Freistaat weiterhin an der Spitze der westdeutschen Flächenländer.

„Mit dem 2. Nachtragshaushalt wollen wir die Weichen so stellen, dass die Stabilität der Finanzlage im Freistaat gesichert, Spielräume für flexible Antworten auf unerwartete Entwicklungen geschaffen und kraftvolle Impulse gesetzt werden können“, so der Finanzminister weiter.

Söder: „Bayern ist das Land der soliden Finanzen. Der Haushalt ohne neue Schulden und die konsequente Schuldentilgung sind Markenzeichen des bayerischen Staatshaushalts. Das Verschuldungsverbot hat durch den Volksentscheid vom 15. September 2013 mittlerweile sogar Verfassungsrang. Diese solide Haushaltspolitik wird die Staatsregierung fortsetzen.“

Die Steuerschätzung von November 2013 geht von Mehreinnahmen von insgesamt 1,05 Milliarden Euro für 2013 und 2014 aus. Söder machte deutlich, dass die Aufstellung des 2. Nachtragshaushalts geprägt sein müsse von absoluter Ausgabendisziplin.

Die Leitlinien bei der Aufstellung des 2. Nachtragshaushaltes für das Jahr 2014 werden vor diesem Hintergrund sein:

  • Bayern wird auch künftig ohne neue Schulden auskommen.
  • Wir werden den Abbau der Staatsverschuldung konsequent fortführen.
  • Unser Ziel ist, die Personalausgabenquote stabil zu halten und die Investitionsquote auf hohem Niveau fortzuführen.
  • Wir sorgen mit einer hohen Haushaltssicherungsrücklage für die Zukunft vor.

Für den 2. Nachtragshaushalt 2014 gelten folgende Eckpunkte:

  • Im Hinblick auf die Steigerungen der Staatsausgaben in den letzten Jahren und zur Verminderung von Vorbelastungen für den Doppelhaushalt 2015/2016 muss die Aufstellung des 2. Nachtragshaushalts 2014 von einer absoluten Ausgabendisziplin geprägt sein.
  • Alle Ressorts werden beauftragt, im Rahmen der anstehenden Haushaltsverhandlungen zusammen mit dem Staatsministerium der Finanzen für Landesentwicklung und Heimat ihre Anmeldungen einschließlich der Anforderungen im Personalbereich zum 2. Nachtragshaushalt 2014 an die finanzwirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen.
  • Der kommunale Finanzausgleich wird entsprechend dem Ergebnis der Verhandlungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden im Jahr 2014 mit insgesamt 8 Milliarden Euro ausgestattet.
  • Für die unabweisbaren Mehrbedarfe zur Nachfinanzierung der Tarif- und Besoldungsrunde 2013/2014 werden 160 Millionen Euro vorgesehen.
  • Die Staatsregierung begrüßt, dass der Bund die Länder beim Ausbau der Kinderbetreuung weiter unterstützen will. Die im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellten Bundesmittel werden den Kommunen zusätzlich vollständig zur Verfügung gestellt. Im Übrigen erfolgt eine Förderung des Freistaats im Rahmen des FAG.
  • Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wird beauftragt, auf dieser Basis den Regierungsentwurf des 2. Nachtragshaushalts 2014 zu erstellen und dem Ministerrat zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.

Stellenabbau gemäß Art. 6b Haushaltsgesetz 2013/2014:

Der Ministerrat bekräftigt, dass der gesetzlich festgelegte Stellenabbau fortgesetzt und vollzogen wird und in der Summe in den Jahren 2013/2014 950 Stellen abgebaut werden. Dies ist ein spürbarer Beitrag, die Personalausgabenquote stabil zu halten.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, PM v. 14.12.2013