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StMUV: Ministerium gibt Verbrauchertipps rund um das Weihnachtsfest

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Hilfreiche Informationen im Verbraucherportal / Rechte bei Einkauf und Urlaub

Der Verbraucherinformationsservice des Bayerischen Verbraucherschutzministeriums bietet eine Vielzahl von Tipps zur Weihnachtszeit. Zum Beispiel über Verbraucherrechte rund um Weihnachtsgeschenke. Denn: Schenken macht Freude! Aber leider ist nicht jedes Weihnachtsgeschenk das richtige. Verbraucher sollten dabei wissen, dass es kein generelles Umtauschrecht gibt. Jedoch gewähren viele Einzelhändler aus Kulanz die Möglichkeit eines Umtausches. Ein gesetzlicher Anspruch darauf, den Kauf ohne besondere Gründe rückgängig zu machen, besteht für den Verbraucher jedoch nur bei Käufen im Internet, am Telefon oder per Post. Wer auf diese Weise bei einem Unternehmer etwas bestellt, hat in den meisten Fällen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dies gilt auch dann, wenn die Ware im Internet bestellt, aber im Laden abgeholt wird. Kein Widerrufsrecht besteht unter anderem bei individuell angefertigten Waren oder bei DVDs, nachdem sie entsiegelt worden sind. Informationen zum Thema Geschenke und Umtausch finden Sie im Internet unter:

http://www.vis.bayern.de/recht/handel/vertragsarten/schenken.htm

Beim Kauf von Adventsutensilien und Geschenken können sich Verbraucher auf einen Blick von deren Sicherheit überzeugen. Bei der Weihnachtsbeleuchtung sollte beispielsweise auf das GS-Zeichen geachtet werden. Dieses Zeichen bestätigt die geprüfte Sicherheit der Produkte. Nach europäischem Standard muss außerdem jedes Spielzeug mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Damit ist sichergestellt, dass auch bei einem für Kinder typischen Umgang mit dem Spielzeug die Sicherheit oder Gesundheit des Kindes nicht gefährdet wird – zum Beispiel, wenn Kinder das Spielzeug in den Mund nehmen. Darüber hinaus helfen freiwillige Prüfsiegel, wie das Spiel-Gut-Zeichen und das VDE-Zeichen. Für das Spiel-Gut-Zeichen begutachten unabhängige Pädagogen, Psychologen, Mediziner und Techniker rund 600 Spielzeuge im Jahr. Das VDE-Zeichen wird vom Verband Deutscher Elektriker vergeben und signalisiert elektronische Sicherheit. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter:

http://www.vis.bayern.de/produktsicherheit/rechtsquellen/spielzeug_gesetz_vorgaben.htm#pruefsiegel

Die Weihnachtszeit ist auch eine beliebte Reisezeit. Wer über Weihnachten mit der Bahn unterwegs ist, einen Skiurlaub gebucht hat oder in die Sonne fliegt, sollte seine Rechte kennen. Denn nicht immer läuft alles wie geplant und vom Anbieter versprochen. Kommt es beispielsweise bei der Bahn zu Störungen, erhält der Fahrgast ab einer Verspätung von 60 Minuten ein Viertel des Fahrpreises erstattet. Ab 120 Minuten beträgt die Entschädigung sogar die Hälfte des Fahrpreises. Bei Verspätungen im Flugverkehr sind ab drei Stunden entfernungsabhängige Entschädigungen zu zahlen soweit nicht außergewöhnliche Umstände wie extreme Wetterereignisse Grund für die Verspätung sind. Wird das aufgegebene Gepäck beschädigt, hat der betroffene Fluggast Anspruch auf Schadensersatz. Allerdings muss der Schaden innerhalb von sieben Tagen schriftlich bei der Fluggesellschaft gemeldet werden. Für den Nachweis des Schadens ist auf jeden Fall der Gepäckabschnitt aufzubewahren. Kommt eine Einigung mit der Bahn oder der Fluggesellschaft nicht zustande, bietet die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr die Möglichkeit einer kostenlosen Schlichtung.

Weitere Informationen rund um das Thema Reise finden Verbraucher in der Broschüre „Ihr Recht auf der Reise“ sowie im Internet unter http://www.vis.bayern.de/recht/dienstleistungen/index.htm.

StMUV, PM v. 16.12.2013