Gesetzgebung

StMFLH: Kommunen in Schwaben erhalten 2014 rund 457 Millionen Euro Schlüsselzuweisungen

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Die schwäbischen Kommunen erhalten im kommenden Jahr rund 457 Millionen Euro an Schlüsselzuweisungen, davon entfallen rund 135 Millionen Euro auf die kreisfreien Städte, 158 Millionen Euro auf die kreisangehörigen Gemeinden und 164 Millionen Euro auf die Landkreise.

„Mit den staatlichen Schlüsselzuweisungen erhalten die Städte, Gemeinden und Landkreise eine gezielte und wirksame Unterstützung für ihre Kommunalhaushalte“, stellte Finanzstaatssekretär Johannes Hintersberger am Dienstag (17.12.) anlässlich der Bekanntgabe der Zahlen fest.

Die Schlüsselzuweisungen an insgesamt 1.789 Gemeinden und 69 Landkreise stellen die größte Einzelleistung im kommunalen Finanzausgleich dar. Die Empfänger können dabei über die Verwendung der Schlüsselzuweisungen frei entscheiden. Die Schlüsselzuweisungen haben die Aufgabe, die Finanzkraft der Kommunen zu stärken und Unterschiede in der Steuerkraft der Kommunen abzumildern. Dabei wird auch die unterschiedliche Aufgabenlast der Kommunen berücksichtigt. Besonders steuerstarke Gemeinden erhalten keine Schlüsselzuweisungen. 2014 ist die Zahl dieser starken Gemeinden um 7 Prozent auf 267 Gemeinden angestiegen. Davon liegen 53 Gemeinden in Schwaben.

Die Stadt Augsburg beispielsweise kann eine Steigerung der Steuerkraft von über 16 Prozent verzeichnen, während der Durchschnitt der kreisfreien Städte lediglich bei 6,5 Prozent liegt. Immerhin erhält Augsburg aufgrund der zu schulternden Sozialausgaben Schlüsselzuweisungen in Höhe von 100 Millionen Euro, und damit die zweithöchste Summe in ganz Bayern.

Bei den schwäbischen kreisangehörigen Gemeinden ist die Steuerkraft um erfreuliche 8,4 Prozent gestiegen, während der Bayernschnitt nur um 5 Prozent angestiegen ist. Da die Schlüsselzuweisungen die eigenen Steuereinnahmen der Kommunen nur ergänzen, fließen im nächsten Jahr etwas weniger Schlüsselzuweisungen nach Schwaben.

„Kein Grund zur Sorge“, erläuterte Hintersberger. „Eigene Steuereinnahmen sind immer besser als staatliche Zuweisungen.“

Bis zur Entscheidung des Landtags über den Nachtragshaushalt und das Finanzausgleichsänderungsgesetz 2014 im nächsten Jahr stehen die Schlüsselzuweisungen noch unter Vorbehalt.

StMFLH, PM v. 17.12.2013