Gesetzgebung

StMWMET: Wirtschaftsstaatssekretär Franz Josef Pschierer zur Eröffnung des EEG-Beihilfeverfahrens durch die EU-Kommission

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Bayerns Wirtschaftsstaatssekretär Franz Josef Pschierer pocht anlässlich der Eröffnung des Beihilfeverfahrens wegen der Industrieermäßigungen im deutschen EEG durch die EU-Kommission auf den Erhalt der notwendigen Ausnahmeregelungen:

„Unsere energieintensive, im internationalen Wettbewerb stehende Industrie ist auf die Ermäßigungen bei der sogenannten EEG-Umlage angewiesen. Müssten die Unternehmen die Umlage zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in vollem Umfang zahlen, würden viele Standorte schließen und deutschlandweit hunderttausende Arbeitsplätze verloren gehen“, warnt der Staatssekretär.

Deshalb sei sich die Berliner Regierungskoalition auch einig, die Ermäßigungen im Grundsatz zu erhalten.

„An die Adresse der Kommission sage ich ganz deutlich: Die Verlagerung der Industrieproduktion von Europa nach Amerika oder Asien kann und darf kein sinnvolles Ziel europäischer Wettbewerbspolitik sein.“

Erst müsse jetzt der Eröffnungsbeschluss genau analysiert werden, meint Pschierer. Doch er sei vorsichtig zuversichtlich, dass im Rahmen der bevorstehenden Konsultation eine Einigung mit der Kommission gefunden werden könne.

„Unser Ziel muss sein, die Kommission davon zu überzeugen, dass ein reformiertes EEG mit EU-Recht vereinbar ist. Das geht am besten, indem die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform des EEG unverzüglich angepackt wird“, so der Staatssekretär.

„Dann haben wir einen doppelten Nutzen, nämlich einerseits einen Stopp des Strompreisanstiegs für die Stromkunden und andererseits den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie“, so Pschierer weiter.

Bayern werde sich mit entsprechenden eigenen Vorschlägen umfassend in die Erarbeitung der EEG-Reform einbringen.

StMWMET, PM v. 18.12.2013