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Bayerischer Bezirketag: Bezirke senken Umlagesätze

20. Dezember 2013 by Klaus Kohnen

Präsident Mederer: „Umlagesätze geraten nicht aus dem Blick“

Eine erfreuliche Entwicklung zeigt sich bei den Finanzen der sieben bayerischen Bezirke: In sechs davon haben die Bezirkstage bereits eine Senkung des Umlagesatzes für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen (Oberbayern -0,5 Prozentpunkte, Mittelfranken und Schwaben -1,0 Prozentpunkte, Oberfranken -1,3 Prozentpunkte, Oberpfalz -0,6 Prozentpunkte, Unterfranken -2,9 Prozentpunkte). Auch im Bezirk Niederbayern ist eine deutliche Senkung des Umlagesatzes für 2014 im Gespräch. Da die Bezirke keine eigenen Steuereinnahmen erhalten, müssen sie ihre Aufgaben über die Erhebung von Umlagen bei Landkreisen und kreisfreien Städten finanzieren. Diese bemessen sich an deren Steuereinnahmen. Daneben erhalten die Bezirke vom Staat Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs.

Dazu erklärte der Präsident des Bayerischen Bezirketages Josef Mederer: „Die Bezirke stehen weiterhin vor großen Herausforderungen durch die Alterung der Gesellschaft und die Inklusion. Wir stehen zu unserer Verantwortung für die Menschen, die auf unsere Leistungen dringend angewiesen sind. Der Rückgang der Umlagesätze zeigt aber auch, dass dabei die Interessen der Umlagezahler nicht aus dem Blick geraten.“

Durch die niedrigeren Umlagesätze profitieren die Umlagezahler davon, dass der Bund ab 2014 die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig übernimmt und damit auch die Bezirke nochmals entlastet. Vor allem aber ist das höhere Steueraufkommen dafür verantwortlich, dass trotz steigender Ausgaben im Sozialbereich die Umlagesätze gesenkt werden können.

Mit voraussichtlich gut 21 Prozent in 2014 ist der landesdurchschnittliche Umlagesatz aber noch mehr als 3 Prozentpunkte höher als im Jahr 2009. Der starke Anstieg bis zum Jahr 2012 war bedingt durch die stete Dynamik des Ausgabenwachstums, die bei rückläufigen bzw. stagnierenden Steuereinnahmen nur über die Erhöhung der Umlagesätze finanziert werden konnte.

Weitere kommunale Entlastungen verspricht der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung. Um die Kommunen von den Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zu entlasten hat der Bund ab 2015 eine Milliarde Euro zugesagt. Dies dürfte die bayerischen Kommunen um rund 150 Millionen Euro entlasten. Darüber hinaus will der Bund ab 2018 im Rahmen eines Bundesleistungsgesetzes jährlich fünf Milliarden Euro zur Mitfinanzierung der Kosten der Eingliederungshilfe zur Verfügung stellen. Dies lässt einen weiteren Rückgang der Umlagen und damit größere finanzielle Spielräume der bayerischen Kommunen erwarten.

Bayerischer Bezirketag, PM v. 20.12.2013

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Kategorie: Demografie/ Integration, Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales Schlagwörter: Bayerischer Bezirketag, Bundesteilhabegesetz, Inklusion, Kommunaler Finanzausgleich

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