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StMASFI: Erhöhung der Regelsätze bei Hartz-IV und in der Sozialhilfe

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Sozialministerin Müller: „Leistungen für Arbeitssuchende und Sozialhilfeempfänger steigen“

Zum 1. Januar 2014 werden sich die Regelbedarfssätze um 2,27 Prozent erhöhen. Ein alleinstehender Erwachsener bekommt nun mit 391 Euro monatlich neun Euro mehr als bisher. Seit 2011 ist die Grundsicherung sogar um 27 Euro gestiegen. Auch Kinder und Jugendliche erhalten höhere Regelsätze.

„Die Erhöhung der Regelsätze orientiert sich an der Entwicklung der Preise für die Produkte, die man im täglichen Leben braucht, wie beispielsweise Lebensmittel und Kleidung. Damit stellen wir sicher, dass den Leistungsberechtigten auch weiterhin ausreichend Geld für das tägliche Leben zur Verfügung steht“, informierte heute Bayerns Sozialministerin Emilian Müller.

Die neuen Regelsätze betragen ab 1. Januar 2014:

  • Regelbedarfsstufe 1 Alleinstehend/Alleinerziehend 391 Euro
  • Regelbedarfsstufe 2 Paare/Bedarfsgemeinschaften 353 Euro
  • Regelbedarfsstufe 3 Erwachsene im Haushalt anderer 313 Euro
  • Regelbedarfsstufe 4 Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 296 Euro
  • Regelbedarfsstufe 5 Kinder von 6 bis unter 14 Jahren 261 Euro
  • Regelbedarfsstufe 6 Kinder von 0 bis 6 Jahre 229 Euro

Die Regelbedarfssätze gelten für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz-IV), für die Hilfe zum Lebensunterhalt und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Mit dem jeweiligen Regelsatz wird der laufende notwendige Lebensunterhalt für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom und weitere persönliche Bedürfnisse sichergestellt. Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden zusätzlich zu den Regelbedarfssätzen und grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese Aufwendungen angemessen sind. Die Sozialhilfeträger und die Jobcenter orientieren sich dabei am örtlichen Mietniveau auf dem Wohnungsmarkt. Weitere Informationen zu den Leistungen der Sozialhilfe unter: www.stmas.bayern.de/fibel/sf_s080.php.

StMASFI, PM v. 26.12.2013