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StMUV: Verkaufsstart Silvesterfeuerwerk / Fünf Regeln für den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern

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Ein paar einfache Verhaltensregeln sorgen für einen guten und gesunden Rutsch ins neue Jahr! Dies betonte der Bayerische Verbraucherschutzminister Dr. Marcel Huber anlässlich des diesjährigen Verkaufsstarts der Feuerwerkskörper am 28. Dezember.

Huber: „Jedes Jahr sind unsachgemäßer Gebrauch, Unkenntnis und Leichtsinn Ursachen für schwere Verletzungen und Sachschäden beim Abbrennen von Feuerwerken. Schützen Sie sich selbst und die Menschen in Ihrer Umgebung: Besonders wichtig ist es nur unbeschädigte und geprüfte Feuerwerksartikel zu verwenden.“

Zugelassene Feuerwerkskörper sind am aufgedruckten CE-Zeichen mit Registriernummer und an dem Zulassungszeichen „BAM“ erkennbar. Feuerwerksartikel ohne diese Kennzeichnungen sollten nicht erworben werden. Denn nur markierte Feuerwerke sind fachlich auf ihre Sicherheit geprüft und in Deutschland zugelassen. Daneben helfen fünf einfache Regeln beim richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern:

  • Nur Originalware und keine eigenen Basteleien vornehmen,
  • Feuerwerkskörper nach dem Zünden sofort wegwerfen,
  • nie in Personengruppen werfen,
  • Raketen senkrecht abschießen und
  • auf genügend Abstand achten.

„Raketen und Böller sind kein Spielzeug. Achten Sie auf Ihre Kinder, brennen Sie Feuerwerke besonnen ab und entsorgen Sie Abfälle ordnungsgemäß. So kann den Kleinsten nichts passieren und gleichzeitig wird die Umwelt geschont“, betonte Huber.

Feuerwerksartikel enthalten Sprengstoff. Lagerung und Verkauf unterliegen daher strengen Vorgaben. Die Bayerische Gewerbeaufsicht bei den Regierungen überprüfte auch in diesem Jahr wieder landesweit, ob die Feuerwerksartikel richtig gelagert und verkauft werden. Vom 9. Dezember an wurden dazu rund 1.000 Einzelhandelsgeschäfte, Lebensmittelfilialen, Verbraucher- und Baumärkte sowie Zentrallager kontrolliert.

Weitere Informationen zum Silvesterfeuerwerk finden Sie im Internet.

StMUV, PM v. 27.12.2013