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StMASFI: Anerkennung ausländischer Qualifikationen

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Arbeitsministerin Emilia Müller: „Die ‚Anerkennungsgesetze‘ helfen Fachkräftebedarf zu sichern“

„Der bayerische Arbeitsmarkt zeigte sich das ganze Jahr 2013 über robust. Bayern verzeichnet mit derzeit fünf Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einen historischen Höchststand. Um auch in Zukunft den Fachkräftebedarf decken zu können, müssen alle Potentiale aktiviert werden. Gerade bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen blicken wir auf ein wegweisendes Jahr in Bayern zurück. Mit dem Bayerischen Anerkennungsgesetz (BayBQFG), das am 1. August 2013 in Kraft getreten ist, können im Ausland erworbene Qualifikationen auch für landesrechtlich geregelte Berufe schnell und transparent anerkannt werden“, so Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller und ergänzt: „Es wurde damit die Grundlage geschaffen, dass die in Deutschland lebenden ausländischen Fachkräfte adäquat beschäftigt und entlohnt werden können. Das ist ein wichtiger Beitrag für unsere Willkommenskultur.“

Das seit Frühjahr 2012 geltende Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) des Bundes hat im Freistaat Bayern bereits einer Vielzahl von Personen zur Anerkennung ihrer ausländischen Qualifikationen verholfen. Im Jahr 2012 wurden in Bayern 2.758 Anträge auf Feststellung der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Beruf gestellt.

„In nahezu allen Fällen hatten die Antragsteller Erfolg. Von 1.680 abgeschlossenen Verfahren wurde in 1.536 Fällen eine volle oder teilweise Gleichwertigkeit festgestellt. Ich rate daher jedem Arbeitnehmer mit ausländischem Abschluss, sich über seine Anerkennungsmöglichkeiten zu informieren. Für Fragen rund um die Anerkennung stehen in Bayern drei Beratungsstellen in München, Augsburg und Nürnberg zur Verfügung“, so Müller abschließend.

Informationen rund um die Anerkennung sind unter www.stmas.bayern.de/berufsbildung/anerkennung-ausland/index.php#hilfe abrufbar.

StMASFI, PM v. 29.12.2013

Redaktionelle Anmerkung

Mit den in der PM angesprochenen „Anerkennungsgesetzen“ sind das Bayerische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BayBQFG) sowie das Bayerische Sozial- und Kindheitspädagogengesetz (BaySozKiPädG) gemeint. Wer sich über das Gesetzgebungsverfahren inklusive korrespondierender Stellungnahmen informieren will, kann dies hier. Redaktionelle Beiträge sind dabei mit einem Foto bzw. einer Abbildung gekennzeichnet – hier werden wesentlichen Regelungen des Gesetzentwurfs bzw. wesentliche Änderungen, die im Laufe des parlamentarischen Verfahrens beschlossen wurden, vorgestellt.