Gesetzgebung

StMASFI: Arbeitsmarktpolitik / Arbeitnehmerfreizügigkeit

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Arbeitsministerin Müller: „Armut darf in Europa kein Grund dafür sein, dass Menschen ihre Heimat verlassen müssen“

„Bayern bekennt sich zur Freizügigkeit im Rahmen der Europäischen Union. Sie ist ein Gewinn für unsere Wirtschaft und unseren Arbeitsmarkt. Die Freizügigkeit wurde jedoch für den Arbeitsmarkt und nicht für die Zuwanderung in unsere Sozialsysteme geschaffen. Freizügigkeit heißt nicht Wahlfreiheit der besten Sozialleistungen Europas“, so Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller anlässlich der uneingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit für Rumänen und Bulgaren ab 1. Januar 2014.

„Wir müssen verhindern, dass Zuwanderer das europäische Freizügigkeitsrecht dazu benutzen ohne nennenswerte Voraussetzungen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder im Alter, der Sozialhilfe oder andere Sozialleistungen zu erhalten. Die steigende Zahl von Hartz IV-Beziehern aus Bulgarien und Rumänien macht die Lösung des Problems immer drängender. Armut darf in Europa kein Grund dafür sein, dass Menschen ihre Heimat verlassen müssen“, so Müller weiter.

Im Juli 2013 befanden sich in Deutschland rund 38.000 Bulgaren und Rumänen im Hartz IV-Leistungsbezug, in Bayern waren es rund 5.800 Personen. Das bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr bundesweit um rund 45 %, in Bayern um 35 %.

„Ich sehe hier vor allem die Herkunftsländer in der Pflicht, die Lebensbedingungen ihrer Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und die dafür von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Mittel auch effektiv einzusetzen. Es ist Aufgabe der EU für die sachgerechte Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel besser zu sorgen“, betonte Müller weiter und ergänzte: „Ferner brauchen wir im deutschen Recht effektive Leistungsausschlüsse bei den Sozialleistungen. Gleichzeitig müssen wir dafür europäisches Recht ändern, damit unsere nationalen Regelungen auch wirklich Anwendung finden und gerichtsfest sind. Ich erwarte daher von der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, dass sie die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umsetzt.“

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD (PDF, 1,25 MB) heißt es: „Wir wollen die Akzeptanz für die Freizügigkeit in der EU erhalten. Wir werden deshalb der ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch EU-Bürger entgegenwirken. (…) Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sollen Anspruchsvoraussetzungen und Leistungsausschlüsse in der Grundsicherung für Arbeitsuchende präzisiert werden.“ (S. 108).

StMASFI, PM v. 30.12.2013