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StMIBV: Verkehrssicherheit Top-Thema 2014

30. Dezember 2013 by Klaus Kohnen

Bayern mobil – sicher ans Ziel: Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann erklärt Verkehrssicherheit zum Top-Thema 2014: Schwerpunkt Sicherheit im Radverkehr – Wichtige Neuregelungen wie Reform des Punktesystems, Einführung der Warnwestenpflicht und EU-weiter Halterdatenaustausch

„Auch 2014 wird für uns die Verkehrssicherheit in Bayern ein Top-Thema sein“, hat heute Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann angekündigt.

Herrmann plant im kommenden Jahr eine Reihe von Verkehrssicherheitsaktionen im Rahmen des großen Bayerischen Verkehrssicherheitsprogramms ‚Bayern mobil – sicher ans Ziel‘:

„Neben unseren erfolgreichen Veranstaltungen wie dem Landestag der Verkehrssicherheit oder der beliebten Motorradsternfahrt nach Kulmbach werden wir beispielsweise auch den ‚Blitzmarathon‘ wiederholen und mit weiteren Schwerpunktaktionen der Polizei die Hauptunfallursachen bekämpfen“, erläuterte der Verkehrsminister.

„Zudem nehmen wir uns ganz besonders die Erhöhung der Radverkehrssicherheit vor.“

Dazu gehört unter anderem die gezielte Überprüfung der Radwege in Bayern, vor allem an Kreuzungen. Auch sonst wird laut Herrmann baulich viel für die Verkehrssicherheit in Bayern getan:

„Allein auf bayerischen Landstraßen werden wir bis 2020 rund 400 Millionen Euro in die gebaute Verkehrssicherheit investieren. Beispielsweise werden wir Markierungen, Bankette und Kreuzungen gezielt verbessern sowie beliebte Motorradstrecken mit einem speziellen Unterfahrschutz ausrüsten.“

Wie Herrmann erläuterte, gibt es 2014 bundesweit wichtige Neuerungen für alle Verkehrsteilnehmer. Am umfangreichsten sei die Reform des Punktesystems und des Bußgeldkatalogs zum 1. Mai 2014. So wird ein neues Kategoriensystem mit ein, zwei oder drei Punkten eingeführt.

„Der Führerschein ist dann schon bei acht statt bei 18 Punkten weg“, so Herrmann. „Maximal ein Punkt in fünf Jahren kann durch ein freiwilliges Fahreignungseminar abgebaut werden.“

Zudem wird beim Bußgeldkatalog die Verwarnungsgeldobergrenze von derzeit 35 Euro auf 55 Euro angehoben. Damit einhergehend erhöhen sich die Bußgelder beispielsweise für die Handynutzung am Steuer oder die Mißachtung der Kindersicherungspflicht von 40 Euro auf 60 Euro. Als ebenfalls für die Verkehrssicherheit wichtig bezeichnet der Verkehrsminister die Einführung der Warnwestenpflicht: Ab 1. Juli 2014 muss in Pkw, Lkw und Omnibussen eine Warnweste mitgeführt werden. Außerdem werden in Kürze beim Kraftfahrbundesamt die technischen Voraussetzungen geschaffen, bei verkehrssicherheitsrelevanten Delikten europaweit die Halterdaten auszutauschen.

Herrmann: „Damit können Verkehrssünder in ganz Europa leichter verfolgt werden.“

Das Bayerische Verkehrssicherheitsprogramm ‚Bayern mobil –sicher ans Ziel‘ hat zum Ziel, die Verkehrsunfälle auf Bayerns Straßen bis zum Jahr 2020 deutlich zu reduzieren und die Zahl der Verkehrstoten auf unter 550 zu senken. Nähere Informationen können Sie unter www.sichermobil.bayern.de abrufen.

StMIBV, PM v. 30.12.2013

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