Gesetzgebung

Staatskanzlei: Merk kritisiert Eröffnung des EU-Beihilfeverfahrens zum Energieeinspeisegesetz

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Merk: „Angriff aus Brüssel auf vitale Interessen der deutschen Wirtschaft / Durch Ausnahmen für einzelne energieintensive Unternehmen wird kein einziger Wettbewerber in Europa behindert“

Bayerns Europaministerin Dr. Beate Merk bekräftigt ihre scharfe Kritik an dem von der EU-Kommission kürzlich eröffneten Beihilfeverfahren in Bezug auf Ausnahmetatbestände im Energieeinspeisegesetz (EEG) für energieintensive Unternehmen:

„Durch die EEG-Umlage wird ausschließlich der Energiemarkt in Deutschland belastet. Wenn wir hier Ausnahmen für einzelne energieintensive Unternehmen vornehmen, behindert das keinen einzigen Wettbewerber in Europa. Der Industriestandort Deutschland braucht wettbewerbsfähige Energiepreise, die durch die Ausnahmen im EEG gewährleistet werden sollen. Die Haltung der EU-Kommission legt nahe, dass in Brüssel der Wegfall von Arbeitsplätzen in Deutschland und damit eine Verlagerung der Industrieproduktion von Europa nach Amerika oder Asien leichtfertig in Kauf genommen wird.“

Die Ministerin verwies darauf, dass dies nach der Kritik an der starken deutschen Leistungsbilanz ein weiterer Angriff aus Brüssel auf vitale Interessen der deutschen Wirtschaft sei.

Merk: „Damit schwächt die EU-Kommission die deutsche Wirtschaft. Eine Schwächung des mit Abstand größten EU-Nettozahlers nützt unseren Partnern aber nichts und schadet am Ende Europa.“

Staatskanzlei, PM v. 06.01.2014

Redaktionelle Hinweise

Mit dem „Energieeinspeisegesetz“ ist das „Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)“ gemeint, das den vorrangigen Anschluss von EE-Anlagen sowie die vorrangige Abnahme, Übertragung, Verteilung und Vergütung dieses Stroms regelt (vgl. § 2 EEG).

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