Gesetzgebung

Landtag: Landtagsamt legt dem Obersten Rechnungshof Stellungnahme zum Prüfbericht vor

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Die Verwaltung des Bayerischen Landtags hat am 7. Januar 2014 dem Bayerischen Obersten Rechnungshof (ORH) ihre Stellungnahme zu dessen Prüfungsmitteilung vom 12. August 2013 übergeben.

Gegenstand der Prüfung waren die auf der Grundlage des Bayerischen Abgeordnetengesetzes getätigten Ausgaben, insbesondere der staatliche Aufwendungsersatz für die Beschäftigung von Mitarbeitern zur Unterstützung bei der parlamentarischen Tätigkeit. Geprüft wurden aber auch die Kostenpauschale, die Kostenerstattung für mandatsbedingte Internet- und Kommunikationseinrichtungen sowie die Aufwandsentschädigung für Funktionsträger.

Obwohl dies unüblich ist, hat sich Landtagspräsidentin Barbara Stamm als Leiterin des Landtagsamtes dazu entschlossen, die Stellungnahme zum bereits veröffentlichten ORH-Prüfbericht im Interesse größtmöglicher Transparenz ebenfalls zu veröffentlichen. Wie der Stellungnahme zu entnehmen ist, ging das Landtagsamt den Hinweisen aus der ORH-Prüfungsmitteilung zum Vollzug des Bayerischen Abgeordnetengesetzes umfassend nach. Dies gilt insbesondere für die seitens des ORH benannten Einzelfälle, aber auch für die beiden angesprochenen grundsätzlichen Rechtsfragen (Altfallregelung, Nachweispflicht bei Rechnungslegung). Die Stellungnahme und Gutachten finden Sie nachfolgend:

  • Stellungnahme des Landtagsamtes zum Prüfbericht des ORH v. 07.01.2014
  • Gutachten zur Altfallregelung v. 18.11.2013
  • Gutachten zur Nachweispflicht v. 18.11.2013
  • Gutachten von Prof. Dr. Martin Burgi
  • Prüfbericht des ORH vom 12.08.2013

Bayerischer Landtag, PM v. 07.01.2014

Redaktioneller Hinweis: Das Gutachten von Prof. Burgi wurde dem Landtag am 29.08.2013 vorgelegt.