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Staatskanzlei: Eckpunkte des neuen Programms für den Europäischen Sozialfonds (ESF)

7. Januar 2014 by Klaus Kohnen

Arbeitsministerin Müller: „Wir investieren in Menschen – auch in den nächsten sieben Jahren“

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorschlag von Arbeitsministerin Emilia Müller die Eckpunkte des neuen Programms für den Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Förderperiode 2014 bis 2020 in Bayern beschlossen.

„Bayerns Wirtschaft steht nicht zuletzt deswegen so gut da, weil wir durchgängig in die Qualifikationen von Menschen investieren und ihnen damit Zukunftschancen eröffnen. Mit dem Europäischen Sozialfonds können wir mit passgenauen Maßnahmen ansetzen und gleichzeitig neue, innovative Ansätze verfolgen. In der Förderperiode des ESF von 2007 bis 2013 haben wir gut 800.000 Menschen bei ihrer Integration in den Arbeits- oder Ausbildungsstellenmarkt und bei der Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit am Arbeitsmarkt unterstützt. Diesen Weg werden wir konsequent auch im nächsten Förderzeitraum weiterverfolgen“, so Müller weiter.

In der Förderperiode 2014 bis 2020 werden die beruflichen Fähigkeiten der Menschen in den Mittelpunkt gestellt: Erstes Ziel ist es, jungen Menschen eine Berufsausbildung zu ermöglichen sowie Fachkräfte für die heutigen und künftigen Herausforderungen des Arbeitsmarkts auszubilden. Zweitens sollen langzeitarbeitslose Männer und Frauen sowie Menschen mit Migrationshintergrund durch Qualifizierung und Coaching aktiv in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Als drittes Ziel konzentriert sich der Freistaat Bayern auf die Verringerung der Zahl der Schulabbrecher und die Förderung von Schulabschlüssen.

„Hierfür stehen Bayern ESF-Mittel in Höhe von rund 297,9 Millionen Euro zur Verfügung. Obwohl die Strukturfondsmittel für Deutschland insgesamt um rund 22 Prozent gesunken sind, wird das Finanzvolumen des bayerischen ESF-Anteils nur wenig schwächer“, freute sich Müller.

Mit der Genehmigung des bayerischen ESF-Programms wird bis Mitte 2014 gerechnet. Bis dahin können Projekte noch aus dem vergangenen Förderprogramm durchgeführt werden.

„Mit unseren Eckpunkten zeigen wir: Die Investitionen in Menschen haben Vorrang, jeder soll seine Chance bekommen. Kein Talent darf verloren gehen. Deshalb legen wir die Schwerpunkte unserer Förderung auf die berufliche Qualifizierung, die Ausbildung von Fachkräften und die Integration in den Arbeitsmarkt“, so Müller abschließend.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, PM v. 07.01.2014

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