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Bayerischer Gemeindetag: Verhandlungen über neue Musterkonzessionsverträge Strom und Gas

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Gemeinsame Stellungnahme von Gemeindetag und Städtetag

Der Bayerische Gemeindetag und der Bayerische Städtetag haben mit dem Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW) Verhandlungen über neue Musterkonzessionsverträge im Strom- und Gasbereich aufgenommen. Die Musterkonzessionsverträge regeln das Verhältnis zwischen der Gemeinde und dem Ortsnetzbetreiber hinsichtlich der Zurverfügungstellung des öffentlichen Straßengrunds für Strom- und Gasleitungen zur Letztverbraucherversorgung. Die Regelungen der derzeit gültigen Muster stammen im Wesentlichen aus dem Jahr 2007 und wurden 2009 (Gas) bzw. 2010 (Strom) lediglich um eine Endschaftsregelung erweitert, die den Gemeinden das Recht vermittelt, bei Auslaufen des Vertrags das Netz zu erwerben.

Seither haben sich die Rahmenbedingungen der Netzvergabe wesentlich verändert:

  • Der Gesetzgeber hat im Zuge der Energiewende 2011 im Gesetz klargestellt, dass ein kraft Entscheidung der Gemeinde neu bestimmter Konzessionär die Möglichkeit hat, das Netz vom Altkonzessionär zu erwerben.
  • Gerade im städtischen Bereich, aber auch in den angrenzenden ländlichen Gebieten ist ein Wettbewerb um die Konzessionen der Normalfall geworden. Dies stellt die Städte und Gemeinden als Konzessionsgeber nach § 46 Abs. 2 EnWG vor neue Herausforderungen. Diese haben einerseits eine transparente und diskriminierungsfreie Auswahlentscheidung zwischen den Bewerbern zu gewährleisten, für die Gesetzgeber und Gerichte zusehends striktere Vorgaben machen. Auf das Urteil des BGH vom 17. Dezember 2013 (KZR 65/12) wird ausdrücklich hingewiesen. Andererseits eröffnet die Konkurrenzsituation die Möglichkeit, im Rahmen der gesetzlichen Grenzen (insbesondere des Nebenleistungsverbots) kommunale Interessen stärker zur Geltung zu bringen. Externe Berater, die von kommunaler Seite mit der Begleitung des Konzessionsvergabeverfahrens beauftragt werden, bringen oftmals von den Mustern abweichende bzw. diese ergänzende „kommunalfreundliche“ Regelungen in das Verfahren ein.

Der Gemeinde- und der Städtetag haben deshalb die Vorschläge für neue Klauseln im Konzessionsvertrag gesichtet und mit Experten einen Entwurf erarbeitet, der sinnvolle Verbesserungen aus kommunaler Sicht aufgreift. Dieser dient derzeit als Verhandlungsgrundlage für ein neues Muster. Insbesondere wird über folgende Punkte verhandelt:

  • Zuordnung gemischt genutzter Leitungen zum Ortsnetz,
  • Verpflichtung der Netzbetreiber, die Mitverlegung von Leerrohren und TK-Linien, insbesondere für die Breitbandversorgung zu ermöglichen,
  • Aufhebung der Duldungspflicht stillgelegter Elektrizitätsversorgungsanlagen,
  • Abstimmungspflicht für Ausbaumaßnahmen ab drei Jahre vor Vertragsablauf,
  • Konzessionsabgabenzahlung bei Streitigkeiten über die Netzübernahme über ein Jahr hinweg,
  • 100 prozentige Folgekostenübernahme durch den Netzbetreiber,
  • Change of Control-Klausel,
  • erweiterter Auskunftsanspruch,
  • Eigentumsübertragungsanspruch zum Ertragswert für die Gemeinde.

Auch wenn der VBEW den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände seine Verhandlungsbereitschaft auf Basis der bestehenden Muster zu diversen Regelungen signalisierte, ist derzeit noch nicht abzusehen, bis wann und mit welchem Ergebnis die Verhandlungen, die Ende Januar 2014 fortgeführt werden, abgeschlossen sein werden.

Mitgliedern, die derzeit Konzessionsverträge auf Basis der geltenden Muster abschließen wollen, wird deshalb folgende Klausel als Vertragsbestandteil empfohlen:

„Jede Vertragspartei kann einseitig die Übernahme abweichender Bestimmungen eines nach Vertragsabschluss zwischen VBEW und kommunalen Spitzenverbänden ausgehandelten Musterkonzessionsvertrages verlangen.“

Bayerischer Gemeindetag, Aktuelles v. 08.01.2014