Gesetzgebung

StMJ: Bayerns Justizminister für strafrechtliche Erfassung auch der organisierten Sterbehilfe

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Bausback: „Thema berührt ganz grundsätzliche Fragen und Grundwerte in unserer humanen Gesellschaft“

Anlässlich der aktuellen Diskussion und Medienberichterstattung zum Thema Sterbehilfe spricht sich Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback für die strafrechtliche Ahndung sowohl der gewerbsmäßigen als auch der organisierten Sterbehilfe aus:

„Das hohe Gut der freien Selbstbestimmung des Menschen darf nicht als Feigenblatt dafür herhalten, wenn Menschen Geld damit verdienen wollen, Alten oder schwer Kranken das Sterben als Dienstleistung und als vermeintlich einfachen und schnellen Ausweg anzubieten. Dem müssen wir mit den Mitteln des Strafrechts unmissverständlich entgegen treten.“

Bausback weiter: „Aber wir dürfen nicht bei dem Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe stehen bleiben. Das wäre zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht weit genug. Die Gewerbsmäßigkeit wird in der Praxis häufig schwer nachzuweisen sein und birgt die Gefahr von Schlupflöchern. Deshalb muss auch die organisierte Sterbehilfe ein Fall für den Staatsanwalt werden.“

Bausback abschließend: „Dieses Thema berührt ganz grundsätzliche Fragen und Grundwerte in unserer humanen Gesellschaft. Und was uns auch klar sein muss: Wenn wir der organisierten Sterbehilfe nicht eine klare und unmissverständliche Absage erteilen, kann es ganz schnell Fälle geben, in denen für Betroffene aus vermeintlich freier Selbstbestimmung nicht hinnehmbare emotionale Zwangslagen werden. Und Fälle, bei denen sich Menschen vielleicht gegen diesen unumkehrbaren Ausweg entschieden hätten, wenn man ihnen statt Tod neuen Lebensmut in einer verzweifelten Lage hätte anbieten können. Das kann niemand wollen.“

StMJ, PM v. 08.01.2014